Müssen jetzt alle zurück ins Homeoffice?
Um Energie zu sparen, könnten Grossraumbüros diesen Winter kalt bleiben. Nur: Dürfen Firmen deswegen erneut Homeoffice anordnen?
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Um Energie zu sparen, könnten Grossraumbüros diesen Winter kalt bleiben. Nur: Dürfen Firmen deswegen erneut Homeoffice anordnen?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Thema Arbeitsrecht.
Ob jemand auf Grund einer Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist für das Arbeitsverhältnis von zentraler Bedeutung. Es entstehen immer wieder Streitigkeiten, ob nun eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht.
Wer mit seinen Stakeholdern nicht im Dialog bleibt, gefährdet den Geschäftserfolg, findet Daniel C. Schmid, Leiter des Bereichs Academy an der Hochschule für Wirtschaft Zürich. Jan Maik Baumann, HR-Bereichsverantwortlicher der Schulthess Klinik, befürchtet hingegen einen Kontrollverlust.
Im Zentrum arbeitsrechtlicher Betrachtung von Human-Resources-Aufgaben stehen die vertragliche Ausgestaltung von Arbeitszeit und Lohn. Auch Konfliktkündigungen sind ein wichtiges Feld des Praktiker-Alltags. HR Today-Rechtsautor Heinz Heller hat abgeleitet von diesen drei Bereichen 10 launige HR-Gebote formuliert.
Während Brigitte Herde, Co-Moderatorin des Schweizer Businessnetzwerks Swonet, den durch Rauchpausen verursachten Arbeitszeitverlust vorrechnet, besteht für die langjährige HR-Interimsmanagerin Heike Anna Krüger kein Zusammenhang zwischen Arbeitszeitpräsenz und der erbrachten Leistung.
Je nach Gericht reicht eine gestohlene Flasche Billigwein für eine fristlose Entlassung. Auch das Schummeln bei der Arbeitszeit kann böse enden.
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Arbeitsrecht.