«Zitieren Sie mich so oder gar nicht»
Auskunftspersonen können nicht beliebig darüber bestimmen, wie ihre Aussagen zitiert werden – auch dann nicht, wenn sie schriftlich Stellung nehmen oder ihre Zitate schriftlich autorisieren. Umfang und ausgewählte Zitate liegen meist in der Hoheit der Journalistinnen und Journalisten.