Rechtsprofessoren kritisieren Bundesrat: Pläne für neues Mediengesetz nicht verfassungskonform
Der Bundesrat arbeitet an einem neuen Mediengesetz. Jetzt wächst der Druck, dass zuerst über die Verfassung diskutiert wird.
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Der Bundesrat arbeitet an einem neuen Mediengesetz. Jetzt wächst der Druck, dass zuerst über die Verfassung diskutiert wird.
Der amtliche Text der Volksinitiative zur Abschaffung der Billag-Gebühren ist lückenhaft und damit irreführend, schreibt der ehemalige Bundesrichter und Bundesgerichtspräsident Giusep Nay.
«No Billag» war nur das Vorspiel. Die Initianten und ihre Gesinnungsgenossen haben mehr im Sinn: den Kahlschlag beim Staat.
Gebührengelder, also eine direkte Medienförderung, bald auch für Zeitungen – mit dieser Meldung überraschte der «Tages-Anzeiger» vor einigen Tagen. Das Bakom korrigiert nun die Meldung: «Für eine direkte finanzielle Unterstützung der gedruckten Presse besteht keine Verfassungsgrundlage».
Direkte Medienförderung sei gefährlich – und sowieso fehle die nötige Verfassungsgrundlage, heisst es beim Verband Schweizer Medien. Laut dem VSM braucht es grundsätzlich kein Mediengesetz.
Die Medienpolitik kommt nicht zur Ruhe. Nach «No Billag» wird das geplante Mediengesetz für die nächste Grundsatzdebatte sorgen. Damit soll das geltende Radio- und Fernsehgesetz abgelöst werden. Gemäss dem wenigen, was bereits bekannt ist, soll es künftig auch möglich sein, Online-Medien und Zeitungen mit Geldern aus der Medienabgabe zu unterstützen. Die Gegner einer solchen Ausweitung des Service public sehen dafür gar keine Verfassungsgrundlage und lehnen das Mediengesetz ab. Es sind dies die gleichen Kreise, welche die Gebühren ganz abschaffen wollen.
Nach der No-Billag-Initiative wartet die Ausgestaltung eines zukunftsgerichteten Mediensystems. Ein Vorschlag.