Die Schlaumeier von Avenir Suisse
Der Think tank der Wirtschaft schlägt eine Agenda zur Medienförderung vor. Danach würden die privaten Medienunternehmen von Staats- und Gebührengeldern profitieren und die SRG als Sender abgeschafft.
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Der Think tank der Wirtschaft schlägt eine Agenda zur Medienförderung vor. Danach würden die privaten Medienunternehmen von Staats- und Gebührengeldern profitieren und die SRG als Sender abgeschafft.
Die liberale Denkfabrik Avenir Suisse schlägt neue Modelle zur Medienförderung vor. Im Zentrum steht die SRG: Der grösste Player soll aus dem Wettbewerb genommen und zum gebührenfinanzierten Lieferanten von Multimedia-Inhalten werden. Wer soll die Inhalte verbreiten und könnte also die SDA langfristig durch die «neue SRG», den «Public Content Provider», abgelöst werden? Projektleiter Urs Meister Weiterlesen …
Geht es nach der Denkfabrik Avenir Suisse, soll die SRG künftig keine eigenen Kanäle mehr haben, sondern nur noch Inhalte für Dritte produzieren – als «Public Content Provider».
Das Modell hat gegenüber anderen Lösungen den Vorteil, dass es relativ staatsfern organisiert werden kann und weniger Gefahr läuft, bürokratischen Leerlauf zu produzieren. Zudem schafft es eine Basis dafür, demokratiepolitisch erwünschte Themen möglichst breit unters Volk zu bringen.
Avenir Suisse will die Medienförderung auf eine Art Agenturkonzentrieren, die multimediale Angebote allen Akteuren frei zur Verfügung stellt. Dies wäre nach Ansicht des Think Tank die beste aller schlechten Arten von staatlichen Eingriffen.
Im konvergenten Medienmarkt führen die grosszügigen Subventionen für die SRG zu wachsenden Wettbewerbsverzerrungen. Will man an einer gebührenfinanzierten SRG festhalten, braucht es längerfristig grundlegende strukturelle Anpassungen. Avenir Suisse schlägt im Diskussionspapier zur Medienförderung die Bildung eines «Public Content Providers», eines gebührenfinanzierten Inhaltsproduzenten vor.
Für das Online-Angebot der SRG gilt ein Werbeverbot. Trotzdem prangen auf teletext.ch Banneranzeigen. Das ist zulässig, weil der SRG-Teletext nicht unter die Konzession fällt. Das Beispiel zeigt die Grenzen der gesetzlichen Regulierung digitaler Medien mit Begriffen aus der analogen Zeit. Beim Teletext-Nachfolger HbbTV bahnt sich schon der nächste Konflikt an. Bunte Texttafeln mit Pixelschrift am Weiterlesen …