DOSSIER mit 30 Beiträgen

Transparenz

Öffentlichkeitsprinzip: Hartnäckigkeit lohnt sich (nur bedingt)

Der Informationsspezialist Christian Gutknecht wollte wissen, wieviel Geld Schweizer Hochschulbibliotheken für die Abonnements wissenschaftlicher Journals ausgeben. Ein paar wenige Grossverlage halten hier das weltweite Monopol. Sie verlangen teils exorbitante Beträge, welche die Universitäten bezahlen müssen, um Zugang zu den für die Forschung wichtigen Beiträgen zu erhalten. Über die genauen Kosten schweigen sich die Bibliotheken aber aus, weil das mit den Verlagen vertraglich so vereinbart sei. Gutknecht hat nun gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip versucht, sich Zugang zu den Zahlen zu verschaffen. Nach vier Jahren und 15’000 Franken an Gerichtskosten und Gebühren, die er selbst berappte, hat eine Mehrheit der Bibliotheken ihre Verträge mit den Wissenschaftsverlagen offengelegt. Dennoch zieht Gutknecht ein ernüchterndes Fazit in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip: «Es überwiegt auch die bittere Erkenntnis, dass man als Bürger ökonomisch immer verliert, wenn man gegen die Verwaltung den juristischen Weg einschlägt. Denn der Aufwand, der durch Fehlentscheide von gut bezahlten Juristinnen oder Führungspersonen in der Verwaltung verursacht wird, geht immer auf Staatskasse und letztlich wieder auf die Kosten der Steuerzahlenden.»

Die Transparenzposse von Schaffhausen

Die Wochenzeitung Schaffhauser AZ erhält im Zuge einer Recherche zur Anstellung von zwei Staatsanwälten auf offiziellem Wege die Protokolle der kantonsrätlichen Justizkommission, die für die Stellenbesetzung zuständig ist. Die Dokumente sind allerdings massiv eingeschwärzt. «Die Papiere hätte man glatt für einen Katalog für schwarze Farbe halten können», schreibt die AZ. Doch mit einem einfachen Handgriff liessen sich die Schwärzungen entfernen – alles war sichtbar und die Redaktion kennt nun alle Details der Anstellung, die ihnen vorenthalten werden sollten. Der Präsident der Justizkommission, der die geschwärzten Protokolle herausgegeben hat, aber nicht weiss, dass sie sich einfach entschwärzen lassen, reicht Strafanzeige ein wegen der Veröffentlichung «schützenswerter Geheimnisse» – er zeigt sich damit selbst an, was er aber nicht weiss.

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Informationsfreiheit als Risiko für investigativen Journalismus

Sie haben richtig gelesen: Informationsfreiheit kann sich als Risiko für investigativen Journalismus erweisen. Im Fall des Ende Februar in der Slowakei ermordeten Journalisten Jan Kuciak gehen ehemalige Kollegen des Reporters inzwischen davon aus, dass just der öffentliche Zugang zu Behördeninformationen ihn erst in das Visier der Killer gerückt haben könnte. Warum? Bei der Eingabe eines Gesuchs um Einsichtnahme in amtliche Dokumente legte der Journalist seine Identität offen. Ausserdem formulierte Kuciak seine Anträge oft sehr detailliert, in der Hoffnung, so die Chancen auf positiven Bescheid zu erhöhen. Nun könnte es sein, dass die betreffenden Behörden, die Information weiterreichten an die Personen, zu denen der Journalist recherchiert hatte. Zwar streiten das die betroffenen Stellen ab, aber vorstellbar ist alleweil – gerade in einem Land, das nicht frei ist von Korruption.

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