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Arbeitsrecht

Drittes Geschlecht – Gleichstellung am Arbeitsplatz

Männlich, weiblich, divers: Seit 2018 gibt es in Deutschland die dritte Option beim Geschlechter-Eintrag. Die Schweiz ist noch nicht soweit. Immerhin: Seit Anfang 2022 können die Schweizer*innen selbst entscheiden, ob sie als männlich oder weiblich gelten wollen.

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Hier darfst du im Job lügen

Bei Bewerbungsgesprächen schummeln viele Leute. Dabei können Lügen bei der Arbeit aber ein Kündigungsgrund sein. In gewissen Situationen ist es jedoch in Ordnung, die Wahrheit nicht zu sagen.

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