Thema mit 8 Beiträgen

EGMR

Vor 25 Jahren: Ein Zeitungsartikel und der lange Streit um den «Maulkorbartikel»

Im Januar 1997 zitierte die «Sonntagszeitung» aus einem vertraulichen Schreiben des Schweizer Botschafters in den USA. Die nachfolgenden gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen zogen sich über zwanzig Jahre hin. Journalist Martin Stoll, der den Wirbel damals ausgelöst hatte, erinnert sich. Irgendwann Anfang Februar 1997, irgendwo in den Schweizer Bergen. Ein Mann verschwindet hinter einen Baum, klaubt Weiterlesen …

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Entscheid EGMR: Sendepflicht für Werbespot

Muss ein Service-Public-Sender einen Fernsehwerbespot ausstrahlen, in welchem er selbst scharf angegriffen wird? Diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu entscheiden. Und er entschied gleich wie das Schweizer Bundesgericht: Ja, er muss.

Menschenrechtsgerichtshof verhindert SRF-Bericherstattung

Ausgerechnet jenes Gericht, das immer wieder die Meinungsäusserungsfreiheit in Europa verteidigt, erweist sich als Feind freier Berichterstattung. Das Schweizer Fernsehen wollte Helen Keller, Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, porträtieren. Doch daraus wurde nichts. Keller, schreibt SRF-Brüssel-Korrespondent Sebastian Ramspeck, wollte nur unter der Bedingung mit dem Sender sprechen, wenn sie den fertigen TV-Beitrag vor der Ausstrahlung hätte sichten und genehmigen dürfen. Ebenso untersagte die Richterin Bild- und Tonaufnahmen an einer öffentlichen Veranstaltung, wo sie auftrat. Ramspeck stellt ernüchtert fest: «Die Menschenrechts-Richterin ist durchaus mitteilungsbedürftig. Doch offenbar nur, wenn sie die Bedingungen des Interviews im Detail diktieren darf.»

Mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen

Der Ständerat hat jüngst entschieden, den «Maulkorbartikel» beizubehalten. Medienschaffende können demnach auch in Zukunft wegen der Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente verurteilt werden. Mit dieser rechtlichen Realität gilt es einen Umgang zu finden. Die Lehren aus den bisherigen Verurteilungen.

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Beim Strassburger Entscheid geht es um mehr als nur die versteckte Kamera

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 24. Februar 2015 vier Medienschaffenden recht gegeben: Die Kassensturz-Journalisten durften eine versteckte Kamera einsetzen, um die irreführenden Beratungspraktiken in der Versicherungsbranche aufzudecken. Die Bussen, welche die Schweizer Justiz ausgesprochen hatte, sind EMRK-widrig. Damit erwacht die versteckte Kamera als Recherchemethode aus der Schockstarre, in die sie ein weltfremdes Urteil Weiterlesen …

Recherche mit versteckter Kamera war zulässig

Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.