Ich schick’s Ihnen noch zum Gegenlesen!
Was man im Interview mit einer Journalistin sagt, darf man durchlesen und allenfalls korrigieren. Das hat sich in der Schweiz so entwickelt. Oft jedoch würde man das als Journalistin nur zu gerne vergessen.
Was man im Interview mit einer Journalistin sagt, darf man durchlesen und allenfalls korrigieren. Das hat sich in der Schweiz so entwickelt. Oft jedoch würde man das als Journalistin nur zu gerne vergessen.
Die meisten gedruckten Interviews in der deutschen Presselandschaft werden gegengelesen, überarbeitet und dann erst zum Druck freigegeben – und zwar von denen, die interviewt worden sind. Martin Tschechne meint, dass diese Praxis die Souveränität einer freien Presse untergraben kann.
Sagen Politiker in der Zeitung wirklich, was sie sagen? Das Absegnen von Zitaten wird ganz unterschiedlich gehandhabt – auch im «Tages-Anzeiger».
Sie nerven nicht nur. Sie sind auch brandgefährlich, die immer dreisteren Versuche von Pressesprechern und PR-Abteilungen, die Berichterstattung zu beeinflussen. Gegenlesen heißt der unerhörte Wunsch, beliebt ist die Begründung: «Wir wollen nur inhaltliche Fehler vermeiden.»
Valentin Landmann auf allen Kanälen: Der Zürcher Rechtsanwalt kommentierte am vergangenen Freitag auf blick.ch, 20min.ch und im Tages-Anzeiger die Verurteilung von Carl Hirschmann zu einer Haftstrafe wegen Gewalt- und Sexualdelikten. Neben dem Reiz für die Redaktionen, eine schillernde Figur, einen «Milieuanwalt», als Experten aufzubieten, gibt es einen ganz praktischen Grund, Landmann anzufragen: er verzichtet aus Weiterlesen …