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EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für «nicht anwendbar»

Deutsche Verlage haben im Streit mit Google um das Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sei das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht rechtlich «nicht anwendbar». Die damalige Bundesregierung habe versäumt, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und notifizieren zu lassen.

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