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Leichte Sprache

Ist das Abstimmungsbüchlein für viele zu komplex?

Für Menschen mit Beeinträchtigung bestehen erhebliche Hürden, sich in einer für sie verständlichen Form über Abstimmungen in der Schweiz zu informieren. Die Bundeskanzlei sieht es aber kritisch, das Abstimmungsbüchlein in leichte Sprache zu übertragen: Stark vereinfachende, ungenaue amtliche Äusserungen könnten rasch als unzulässige Beeinflussung durch die Behörden gewertet werden.

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Der unerwartete Erfolg der «leichten Sprache»

Die sogenannte «leichte Sprache» soll Menschen helfen, Texte zu verstehen, «die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen». Behindertenverbände in den USA waren die Ersten, die in den 1990er-Jahren damit experimentierten. Inzwischen erfreut sich die «leichte Sprache» grosser Beliebtheit – auch in Kreisen, die ursprünglich gar nicht als Zielgruppe dafür vorgesehen waren. «Aus einer gutgemeinten Initiative für Benachteiligte erwuchs ein gesellschaftliches Phänomen», schreibt Burkard Strassmann im NZZ Folio. Gar nicht zur Freude von Sprachpuristen, die eine «Verunglimpfung der deutschen Sprache» sehen. Strassmann teilt diese Einschätzung nicht. Vielmehr sieht er in der «einfachen Sprache» – «so etwas wie eine Softversion der ‹Leichten Sprache›» – einen möglichen Weg, wie Bürgerinnen und Bürger die oft unverständliche Sprache von Unternehmen, Behörden und Organisationen besser verstehen könnten.