Thema mit 22 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Axel Springers heikle Google-Rechnung

Die deutsche Mediengruppe Axel Springer hat am Mittwoch vorgerechnet, welchen Schaden ihr der amerikanische Konzern Google zuzufügen droht. Pro Medientitel und pro Jahr würden Springer «Vermarktungsumsätze» in Höhe eines siebenstelligen Betrags entgehen, wenn die betreffenden Medienangebote von den Google-Suchdiensten nur noch eingeschränkt berücksichtigt würden, meldete das Medienhaus anlässlich der Publikation der Quartalszahlen.

Ad Content

Was Axel Springers Google-Experiment zeigt – und was nicht

Axel Springer sammelt Munition für eine kartellrechtliche Auseinandersetzung mit Google. Dafür hatte der Verlags- dem Suchmaschinenkonzern die Gratisnutzung von Textschnipseln und Vorschaubildern bei vier seiner Portale mal kurz verweigert. Und, oh Wunder, der Traffic ging zurück. Da kann man nur hoffen, dass sich das Kartellamt die Zahlen genau anschaut. Denn sie sagen weniger etwas aus Weiterlesen …

Ad Content

Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

Lassen wir uns die Sache mit dem Leistungsschutzrecht sicherheitshalber von den Leuten erklären, die sich damit auskennen müssen, weil sie es sich ausgedacht haben: die Presseverleger. Im Januar 2013 veröffentlichten die Verbände der Zeitungs– und Zeitschriftenverlage, BDZV und VDZ, eine gemeinsame Broschüre mit 17 Fragen und Antworten zu dem von ihnen geforderten Leistungsschutzrecht.

Unnötiger Stress mit Google

Nachdem die Redaktionen und Verlage in beinahe kartellistischer Geschlossenheit gegen den angeblichen Raubzug von Google im Nachrichtenmarkt geschossen hatten, beschloss das deutsche Parlament vor anderthalb Jahren die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts.