So hat die WOZ vor Bundesgericht gewonnen
Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil für mehr Transparenz im umstrittenen Bereich der Waffenexporte gefällt: Namen von Schweizer Waffenexport-Firmen müssen veröffentlicht werden.
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Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil für mehr Transparenz im umstrittenen Bereich der Waffenexporte gefällt: Namen von Schweizer Waffenexport-Firmen müssen veröffentlicht werden.
In der Stadt Schaffhausen hat sich Ende September eine Mehrheit der Stimmberechtigten dafür ausgesprochen, das Öffentlichkeitsprinzip unangetastet zu lassen. Damit bleibt es den Medien auch weiterhin möglich, ohne prohibitive Gebühren amtliche Dokumente einzusehen und daraus zu zitieren. Gegen die von Behörden und praktisch sämtlichen Parteien geforderte Einschränkung wehrte sich die direkt betroffene Zeitung «Schaffhauser AZ». Sie ergriff dazu das Referendum und konnte in der Abstimmung die Bevölkerung von ihrem Anliegen überzeugen. In einer Kolumne im Medienmagazin «Edito» wertet AZ-Co-Redaktionsleiter Marlon Rusch das Ergebnis als Vertrauensbeweis in die Medien: «60 Prozent der Stimmbevölkerung entschieden sich gegen das Establishment, gegen die etablierten politischen Parteien – und für die kritischen Medien. Wir finden: Das ist ein starkes Zeichen. Für einen starken Lokaljournalismus, der nah dran ist an den Menschen und ihrer Lebensrealität. Für einen Lokaljournalismus, der den Mächtigen auf die Finger schaut.»
Zahlen zu Schiesslärm, Schadstoffen und Dienstreisen: Beamte betreiben Geheimniskrämerei um Daten, die offen sein sollten.
Der Informationsspezialist Christian Gutknecht wollte wissen, wieviel Geld Schweizer Hochschulbibliotheken für die Abonnements wissenschaftlicher Journals ausgeben. Ein paar wenige Grossverlage halten hier das weltweite Monopol. Sie verlangen teils exorbitante Beträge, welche die Universitäten bezahlen müssen, um Zugang zu den für die Forschung wichtigen Beiträgen zu erhalten. Über die genauen Kosten schweigen sich die Bibliotheken aber aus, weil das mit den Verlagen vertraglich so vereinbart sei. Gutknecht hat nun gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip versucht, sich Zugang zu den Zahlen zu verschaffen. Nach vier Jahren und 15’000 Franken an Gerichtskosten und Gebühren, die er selbst berappte, hat eine Mehrheit der Bibliotheken ihre Verträge mit den Wissenschaftsverlagen offengelegt. Dennoch zieht Gutknecht ein ernüchterndes Fazit in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip: «Es überwiegt auch die bittere Erkenntnis, dass man als Bürger ökonomisch immer verliert, wenn man gegen die Verwaltung den juristischen Weg einschlägt. Denn der Aufwand, der durch Fehlentscheide von gut bezahlten Juristinnen oder Führungspersonen in der Verwaltung verursacht wird, geht immer auf Staatskasse und letztlich wieder auf die Kosten der Steuerzahlenden.»
Am Anfang standen zwei nackte Zahlen, die «Blick» beim Nachrichtendienst des Bundes nachfragte. Daraus wurde ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht. Dieses stärkt dem Öffentlichkeitsprinzip den Rücken.
An der Gemeindeversammlung in Albinen waren zuerst keine Journalisten zugelassen. Jetzt gibt der Gemeindepräsident nach.
Hanspeter Thür trat Ende November als Datenschützer zurück. Er war auch dafür zuständig, dass Journalisten, Organisationen und interessierte Bürger Auskunft über die Verwaltung einfordern konnten. Heute herrsche mehr Transparenz in den Amtsstuben, doch es bleibe noch viel zu tun, sagt er.