Thema mit 57 Beiträgen

RTVG

Absurde Vorstellung

Die neue Finanzierung des öffentlichen Rundfunks ist verfassungswidrig. Durch die Hintertür hat die Parlamentsmehrheit eine Mediensteuer eingeführt. Schon allein deshalb muss am 14. Juni dieser falsche Schritt korrigiert werden. Weitergehend stellt sich die Frage, ob die SRG überhaupt noch eine Existenzberechtigung hat. Als FDP-Vertreter nimmt der Ausserrhoder Ständerat Hans Altherr Stellung.

Gefährliche No-Billag-Experimente

Ein Ja zur neuen Medienabgabe am 14. Juni würde der SRG den Rücken stärken und den beiden Anti-Billag-Initiativen den Wind aus den Segeln nehmen. Für eine Entwarnung ist es allerdings noch zu früh, eine Aushöhlung des Service public droht weiterhin. Gleichzeitig hat die öffentliche Hand nur wenig Spielraum für wirksame medienpolitische Massnahmen. Unsere aktuelle Service-public-Debatte Weiterlesen …

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Alles im Griff auf dem sinkenden Schiff?

Dieses politische Gewurstel wird nicht verhindern können, dass bald einmal ein ganzheitlicher, weniger voreingenommener Blick auf die helvetische Medienlandschaft geworfen werden muss.

So lief der PR-Gau für Regierungsrätin Hochuli ab

Ausgerechnet in einer SRF-Sendung plauderte die Grüne Aargauer Regierungsrätin Susanne Hochuli freimütig aus, dass sie keine Billag-Gebühren bezahle. Das war erst der Anfang einer Serie von Kommunikationspannen, wie unser Kolumnist während der Recherche erlebte.

Die Grenzen der Regulierung

Für das Online-Angebot der SRG gilt ein Werbeverbot. Trotzdem prangen auf teletext.ch Banneranzeigen. Das ist zulässig, weil der SRG-Teletext nicht unter die Konzession fällt. Das Beispiel zeigt die Grenzen der gesetzlichen Regulierung digitaler Medien mit Begriffen aus der analogen Zeit. Beim Teletext-Nachfolger HbbTV bahnt sich schon der nächste Konflikt an. Bunte Texttafeln mit Pixelschrift am Weiterlesen …

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Initiativtext mit grossen Fragezeichen

Der Wortlaut der Volksinitiative «zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» zielt gleich mehrfach ins Leere. Obwohl die Terminologie nicht allein entscheidend wäre bei einer allfälligen Umsetzung, erweist sich der Initiativtext als Hypothek für das vermeintlich radikale Begehren und schmälert dessen Glaubwürdigkeit.