von Philip Kübler

Zensur! Zensur?

«Zensur ist verboten.» Artikel 17 Absatz 2 ist der kürzeste Absatz unserer Bundesverfassung und die knackigste Rechtsnorm in der Schweiz. Ein so sparsam und absolut formuliertes Verbot wird leicht zur rhetorischen Waffe.

Immer wieder erschallt der Zensurvorwurf, in letzter Zeit gehäuft:

Um veritable Zensur handelt es sich in keinem dieser Fälle. Verwehrt man jemanden einen Tropfen aus einem Meer von Wasser, so steht das in keinem Verhältnis zur Kommunikationsstärke und Datenbearbeitung der Mächtigen. Es mag Fehlregulierung (Netzsperren Geldspielgesetz), Schikane (AZ Medien), Übertreibung (Hochschule) oder Unverhältnismässigkeit sein (Justizanweisung) – aber Zensur? Man darf fordern, dass Kommunikationsbeschränkungen aus legitimen Gründen in einem fairen Verfahren angeordnet werden und dass die Absichten offen liegen. Denn Kommunikation zu unterdrücken ist meistens falsch, und die Informationsfreiheiten sind ein weites Feld. Doch den Aufschrei „Zensur!“ darf man sich sparen für den Fall, dass eine Regierung die Publizistik und die politischen Prozesse der Meinungsbildung systematisch in Frage stellt – was hierzulande nicht der Fall und verfassungsmässig verboten ist.

Wird die Zensurkarte übereilt gespielt, so erhält die Sorgfaltsmassnahme einer Schule (Pornofilter im Universitätsnetz), die Spontanaktion eines Arbeitgebers (Abwehr missliebiger Gewerkschaftsmails), der Persönlichkeitsschutz durch den Richter (Namensnennung im öffentlichen Strafverfahren) und die Ordnungsbemühung des Gesetzgebers (Zugangssperren) allesamt den gleichen Geruch der Verletzung elementarer Menschenrechte.

Zensur erschallt als Empörungsruf immer dann, wenn ein Kommunikationsvorgang behindert wird, egal von wem und warum. Die Verfassung meint aber etwas ganz Bestimmtes. Sie meint eine Informationsbeschränkung erstens durch den Staat, zweitens systematisch, drittens zur Inhaltskontrolle und viertens gegenüber Medienveröffentlichungen.

  1. Staatliche Zensur kommt von Regierungen und Behörden. Das trifft zu auf eine kantonale Hochschule, ein Gericht, ein Parlament, aber nicht auf ein Medienhaus.
  2. Systematisch bedeutet, dass nicht einzelne Inhalte ausnahmsweise, sondern Publikationsprozesse flächig und präventiv kontrolliert werden.
  3. Das Motiv der Inhaltskontrolle fehlt, wenn der Name eines Angeklagten geheim bleiben soll, IT-Sicherheit angestrebt oder die Spielsucht bekämpft werden soll.
  4. Medienzensur setzt voraus, dass demokratisch relevante Meinungsäusserungen beschnitten werden, nicht wenn Online-Casinos aus dem Blickfeld verschwinden.

Oder brauchen wir für zensurähnliche Vorgänge eine erhöhte Sensibilität? Dann müsste man den empörten Rufern dankbar sein, dass sie Sand auf eine Slippery Slope streuen. Als absolute Kommunikations- und Netzfreiheit geht diese Haltung sehr weit. Das Füllhorn des offenen Internets wird zum uneingeschränkten Zugangsanspruch. Wehe dem Zensor, der das goldene Zeitalter verkennt! Die Vertreter grenzenloser Kommunikationsfreiheit reklamieren den freien Fluss der Information sogar für die unangenehmsten Fallkonstellationen des organisierten Verbrechens, des Terrors oder der Kinderpornografie. Die technischen Umgehungsmöglichkeiten, die es natürlich fast immer gibt, werden nicht als Entschärfung des Problems gesehen, sondern als Zeichen der verfehlten Lösung.

Aber grenzenlose Kommunikationsfreiheit gab es zu keiner Zeit und in keiner Situation der Menschheit. Heute ist das Gefühl der unbedingten Freiheit trügerisch. Was wir im Internet als Freiheit empfinden, basiert letztlich immer auf algorithmischen Entscheidungen und diese wiederum hängen von intransparenten Machtkonstellationen ab. Im Vorraum der Zensur stehen die Messung und Überwachung. Das drängt demokratische legitimierte und vertraglich verhandelte Weichenstellungen zur Seite. Ihr Vorzug, dass die gefundenen Lösungen transparent werden, geht verloren.

Ein besonderes Problem des Internets: Der Schlaraffenland-Anspruch paart sich mit einer systembedingten Verantwortungslosigkeit des Einzelnen. Anschaulich wird das in der Diskussion des Urheberrechts. Das Herunterladen von rechtswidrig bereitgestellten Inhalten soll in der Schweiz unter allen Umständen anonym und straflos bleiben. Privates geistiges Eigentum an einem Film, Musikstück oder Buch muss dem bedingungslosen Zugangsrecht der Internetnutzenden weichen.

Im Zusammenspiel der Rechtsnormen führt das zur misslichen Lage, dass sich das Urheberrecht gegen die sogenannte Piraterie und andere Schutzansprüche überhaupt nicht mehr durchsetzen lassen. Die Internetökonomie steht der Rechtsdurchsetzung entgegen, weil eine Vermittlungsindustrie der Suchmaschinen, Videoportale, Linksammlungen und Netzwerke von Arbeitsergebnissen profitieren, um deren Produktion sie sich nicht kümmern. Veröffentlichtes wird automatisch zum öffentlichen Gut, an dem sich alle bedienen dürfen. Auf diese Weise verbinden sich der schweizerische Konsumentenschutz mit der Anbietermacht ausländischer Plattformen: Inhaltsbezogene Verantwortungslosigkeit an beiden Enden. Da wirkt es geradezu harmlos, wenn Organisationen und Behörden einen Moment lang Herr im Haus – oder im Staat – bleiben möchten: Diese vermeintlichen Zensoren besinnen sich aus konkretem Anlass auf ihr Hausrecht oder auf den Rechtsstaat, und sie beeinflussen einen bestimmten Kommunikationsvorgang. Das Gewicht ihrer Tat fällt glücklicherweise hinter das zurück, was wir «Zensur» nennen sollten.

Hinweis des Autors: Die Verwertungsgesellschaft ProLitteris, als deren Direktor der Autor arbeitet, spricht sich als Mitglied der Allianz gegen Internetpiraterie in der Vernehmlassung zum Urheberrecht für die Möglichkeit von Netzsperren aus. Im geltenden Recht ist die Verantwortlichkeit von Telekomunternehmen für illegale Angebote ungeklärt. Der Autor war vor seiner heutigen Tätigkeit langjähriger Chefjurist der Swisscom.

Leserbeiträge

R.Dummermuth 21. März 2017, 12:52

Gut getarnte Vernebelungstaktik – Hoffentlich ohne Wirkung.

Philip Kübler 25. März 2017, 09:58

Mich würde Ihr Kommentar interessieren, aber ich verstehe ihn nicht. Was bitte vernebelt mein Text, und was daran ist Ihrer Meinung nach taktisch?

Toni Sero 24. März 2017, 01:15

Zensur! Zensur?

Beim Lesen habe ich nachschauen müssen ob der hier publizierte Text vom Postillion oder tatsächlich von der Medienwoche stammt.

Zitat:
„Der Autor spricht sich als Mitglied der Allianz gegen Internetpiraterie in der Vernehmlassung zum Urheberrecht für die Möglichkeit von Netzsperren aus.“

Piraterie! Piraterie?

Oli 07. November 2017, 02:39

Ich habe mehrere Jahr in einem Land mit starker Zensur (China) im Medienbereich gearbeitet und finde aus dieser Sicht die hier vorgeschlagene Definition problematisch. Zu den Punkten.

1. Zensur kann nicht nur durch staatliche Organisationen durchgeführt werden, sondern auch, wenn Privatpersonen mit grosser Medienmacht in die politische Entscheidungsfindung eingreifen.

2. Bei den chinesischen Onlinepublikationen gibt es keine Vorzensur, sondern eine Nachzensur und die bekannte Schere im Kopf. Nach eurer Definition gäbe es in China freie Medien. Ist aber nicht so.

3. Die chinesische Zensur ist juristisch korrekt. Es geht vordergründig in keinem Fall darum, Inhalte zu zensieren. Wenn Artikel über das Verschwinden eines Nobelpreisträgers unterdrückt werden, dann ist das Personenschutz. Texte zu Tibet werden zum Schutz der nationalen Einheit gelöscht. Kurz: Wer will, findet immer einen legalitischen Vorwand zur Zensur.

4. Online Casinos trauert wohl niemand nach. Aber es schafft einen Präzedensfall.Keine internationale Website hält alle Bestimmungen der Schweiz ein. Wer kann garantieren, dass Google und Facebook nicht eines Tages wegen Datenschutzproblemen gesperrt werden?

Zensur fängt immer erst klein an. Aber sobald man sie zulässt wächst sie immer weiter.

 

Dr. Kerstin Hoffmann 28. Juli 2020, 07:35

… und da ich oft in dieser Publikation hier zitiert werde und den vorigen Kommentar einer Person gleichen Namens gerade zufällig gefunden habe, möchte ich nur darauf hinweisen, dass ich das nicht bin.

Kerstin Hoffmann 26. Juli 2020, 05:12

Ich habe auf Facebook die einfache Frage gestellt, wer eigentlich diese Greta finanziert. Ich meine, Sie geht nicht zur Schule, macht keine Ausbildung, geht nicht arbeiten, wurde jedoch in kurzer Zeit mehrfache Millionärin. Woher also kommt dieses Geld und wer finanziert Ihre Berater und Ihren Staff.

Nach 2 Stunden war mein Facebook gesperrt ! Neuanmeldung unmöglich !

Das ist die neue Freiheit.