DOSSIER mit 7 Beiträgen

Die Zeit

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

#MeinGroessterFail – Journalisten über ihre Fehler

Die Liste ist endlos lang und sie wird täglich länger: Fehler lassen sich im Journalismus nicht vermeiden. Umso wichtiger ist ein transparenter Umgang mit den Fehlleistungen. Einen Beitrag zu einer aktiven Fehlerkultur leistet der Journalist Roland Grün. Er erfand den Hashtag #MeinGroessterFail unter dem Medienschaffende ihre Fehler öffentlich dokumentieren können. Hunderte von Fehlerbeichten finden sich inzwischen auf Twitter, die meisten gehören in die Kategorie Peinlichkeiten: hier ein falscher Name, dort ein unangemessenes Auftreten. So schrieb etwa die frühere Spiegel-Online-Mitarbeiterin Annett Meiritz 2011 die Überschrift: «US-Militär soll Obama auf See bestattet haben». Sie meinte natürlich Osama Bin Laden.

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Ombudsstelle SRF: Erfahrungen eines Beanstanders

Der Basler Autor David Klein hat in den letzten Jahren mehrfach die Berichterstattung von Schweizer Radio und Fernsehen SRF beanstandet. Zufriedenstellen konnten ihn die Reaktionen des Ombudsmanns auf seine Beschwerden allerdings nicht. Im Gegenteil. Er sieht die Ombudsstelle als «reine Alibiübung». Klein macht das vor allem am aktuellen Stelleninhaber fest. Er hält Roger Blum nicht für ausreichend unparteiisch und kritisiert dessen «obligate Lobhudelei» auf die Programmleistungen von SRF. In seinem längeren Beitrag für die «Basler Zeitung» nennt Klein zahlreiche Mängel des Beanstandungsprozesses, wie er sie bei seinem Kontakt mit der Ombudsstelle festgestellt hat.

Wie Alex Baur aus dem «Fall Walker» einen «Fall Rundschau» konstruierte

Eigentlich wollte Alex Baur nie etwas zum sogenannten Fall Walker schreiben. Nach vier Jahren mischt der Weltwoche-Reporter mit Medienschelte in Richtung «Rundschau» von SRF nun doch noch mit. Nur: Seine selten durch Akten gestützte Kritik an der Berichterstattung der TV-Journalisten und sein blindes Vertrauen ins Bundesgericht führen in die Irre. Wir zeigen wie und wo. Weiterlesen …

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Das Dilemma der Presse mit #MeToo

Die Enthüllungen über sexuelle Belästigungen durch Prominente sind grundsätzlich positiv zu sehen. Allerdings entwickelt sich eine gefährliche Tendenz, den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» schwer zu beschädigen.