DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

Lassen wir uns die Sache mit dem Leistungsschutzrecht sicherheitshalber von den Leuten erklären, die sich damit auskennen müssen, weil sie es sich ausgedacht haben: die Presseverleger. Im Januar 2013 veröffentlichten die Verbände der Zeitungs– und Zeitschriftenverlage, BDZV und VDZ, eine gemeinsame Broschüre mit 17 Fragen und Antworten zu dem von ihnen geforderten Leistungsschutzrecht.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Leistungsschutzrecht: Geschenk des Bundesrats an die Verleger

Der Bundesrat hat Ende 2021 entschieden, eine Vorlage für ein Leistungsschutzrecht ausarbeiten zu lassen. Damit erfüllte er den Verlegern einen lange gehegten Wunsch. Diese erhoffen sich substanzielle Einnahmen, die sie dank des neuen Gesetzes dereinst bei Google und Facebook eintreiben können. Doch der Bericht, auf den sich der Bundesrat stützt, taugt schlecht als Grundlage für Weiterlesen …

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Google schließt Verträge mit Verlagen nach Leistungsschutzrecht

Seit Jahren streitet Google mit Verlagen weltweit, weil der Tech-Konzern auch mit den Inhalten der Medienhäuser Geld verdient. Nach Einigungen in Frankreich und in anderen Ländern haben nun auch erste Verlage in Deutschland Verträge mit dem Konzern abgeschlossen. Weitere Gespräche befänden sich in einem fortgeschrittenen Stadium, teilt Google mit.

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