Do’s and Don’ts bei Social-Media
Viele Unternehmen haben in ihren Arbeitsverträgen inzwischen eigene Passagen, die sich mit dem Social-Media-Verhalten von Mitarbeitern befassen. Sie versuchen, die Surf-Wut der Angestellten einzudämmen.
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Viele Unternehmen haben in ihren Arbeitsverträgen inzwischen eigene Passagen, die sich mit dem Social-Media-Verhalten von Mitarbeitern befassen. Sie versuchen, die Surf-Wut der Angestellten einzudämmen.
Werden Kündigungen durch den Arbeitgeber mit nachlassender Leistung oder mangelnder Integration begründet, sehen sich Arbeitgeber vermehrt mit dem Vorwurf des Mobbings konfrontiert. Es wird ihnen auch vorgeworfen, sie hätten das Mobbing nicht verhindert.
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Thema Arbeitsrecht.
Ob jemand auf Grund einer Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist für das Arbeitsverhältnis von zentraler Bedeutung. Es entstehen immer wieder Streitigkeiten, ob nun eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht.
Wer mit seinen Stakeholdern nicht im Dialog bleibt, gefährdet den Geschäftserfolg, findet Daniel C. Schmid, Leiter des Bereichs Academy an der Hochschule für Wirtschaft Zürich. Jan Maik Baumann, HR-Bereichsverantwortlicher der Schulthess Klinik, befürchtet hingegen einen Kontrollverlust.
Im Zentrum arbeitsrechtlicher Betrachtung von Human-Resources-Aufgaben stehen die vertragliche Ausgestaltung von Arbeitszeit und Lohn. Auch Konfliktkündigungen sind ein wichtiges Feld des Praktiker-Alltags. HR Today-Rechtsautor Heinz Heller hat abgeleitet von diesen drei Bereichen 10 launige HR-Gebote formuliert.
Während Brigitte Herde, Co-Moderatorin des Schweizer Businessnetzwerks Swonet, den durch Rauchpausen verursachten Arbeitszeitverlust vorrechnet, besteht für die langjährige HR-Interimsmanagerin Heike Anna Krüger kein Zusammenhang zwischen Arbeitszeitpräsenz und der erbrachten Leistung.
Je nach Gericht reicht eine gestohlene Flasche Billigwein für eine fristlose Entlassung. Auch das Schummeln bei der Arbeitszeit kann böse enden.