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Urheberrecht

Urheberrecht: Bibliotheken dürfen Artikel versenden

Bibliotheken dürfen auf Bestellung Zeitschriftenartikel kopieren oder scannen und verschicken. Das sagt das Bundesgericht und beurteilt die Tätigkeit des Dokumentenlieferdienst der ETH als zulässig.

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Der kuratierende Journalismus bedient sich gerne und oft bei anderen. Bilder und Ideen werden munter kopiert und neu zusammengefügt. In der Schweiz sind dafür besonders blickamabend.ch und Watson bekannt. Fragen und Antworten zu den rechtlichen Tücken des Listicle-Journalismus von Philip Kübler, Urheberrechtsspezialist und baldiger Geschäftsführer von Pro Litteris.

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