DOSSIER mit 485 Beiträgen

Medienethik

Gibt es zu viele «bad news» in den Schweizer Medien?

Getreu dem Motto «only bad news is good news» fokussieren Zeitungen, Radio, Fernsehen und Online-Medien auf negative Geschichten. Doch wird mit dieser Art von Berichterstattung nicht bloss Angst und Schrecken unter den Medienkonsumenten verbreitet? Wieso werden «good news» nur am Rande thematisiert? Medienprofessor Vinzenz Wyss erklärt, warum in den Medien über so viel Schlechtes berichtet Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Herkunft von Straftätern in Österreichs Presse kein Tabu

Türken, Russen, Deutsche: Wenn österreichische Medien über Verbrechen berichten, wird anders als in Deutschland wie selbstverständlich die Nationalität der Täter genannt. Kritiker sehen das als Belastung fürs gesellschaftliche Klima. Nach und nach setzt ein Umdenken ein.

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Bitte recht freundlich! Berichterstattung über Werbekunden in Spiegel und Focus

Die Auflagen vieler Publikationen sinken. Den Verlust eines großen Anzeigenkunden kann sich kaum ein Medienunternehmen mehr leisten. Dadurch, dass immer weniger Geld für Werbung in Print-Produkten ausgegeben wird, ist der Kampf um jeden einzelnen Kunden härter geworden. Diese Situation könnte auch die großen Nachrichtenmagazine Spiegel und Focus dazu verleiten, dem Begehren der Werber nach positiver Weiterlesen …

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«Constructive Journalism»: «good news» sind im Trend

«Warum seid ihr so negativ?» Mit dieser Frage sehen sich Medienschaffende immer häufiger konfrontiert, da «bad news» oftmals das Medienangebot dominieren. Es geht aber auch anders. Die Alternative zur negativen Berichterstattung lautet Constructive Journalism, oder zu Deutsch: konstruktiver Journalismus. Die Dänen gelten als Vorreiter des neuen Trends zu positiven Nachrichten.

Presserat: Für haltlose Beschwerde kommt der Steuerzahler auf

Die Basler Zeitung schweigt, wenn sie bei Entscheiden des Schweizer Presserats unterliegt – den nahezu vollumfänglichen Freispruch in der Causa Gemeinde Oberwil aber feiert sie mit einem langen Artikel. Der Fall ist pikant, denn für die erfolglose, 47-seitige Beschwerde mit 50 Beilagen muss der Steuerzahler aufkommen. Honoriert dafür wurde der Zürcher Medienanwalt Urs Saxer.