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Medienethik

Presserat: Für haltlose Beschwerde kommt der Steuerzahler auf

Die Basler Zeitung schweigt, wenn sie bei Entscheiden des Schweizer Presserats unterliegt – den nahezu vollumfänglichen Freispruch in der Causa Gemeinde Oberwil aber feiert sie mit einem langen Artikel. Der Fall ist pikant, denn für die erfolglose, 47-seitige Beschwerde mit 50 Beilagen muss der Steuerzahler aufkommen. Honoriert dafür wurde der Zürcher Medienanwalt Urs Saxer.

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