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Medienethik

Presserat: Für haltlose Beschwerde kommt der Steuerzahler auf

Die Basler Zeitung schweigt, wenn sie bei Entscheiden des Schweizer Presserats unterliegt – den nahezu vollumfänglichen Freispruch in der Causa Gemeinde Oberwil aber feiert sie mit einem langen Artikel. Der Fall ist pikant, denn für die erfolglose, 47-seitige Beschwerde mit 50 Beilagen muss der Steuerzahler aufkommen. Honoriert dafür wurde der Zürcher Medienanwalt Urs Saxer.

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Ein Journalist pfuscht bei Reportagen, drei große Medienhäuser beenden die Zusammenarbeit. Der Fall spielt aber nicht in der Liga «Relotius».

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Nachdem das Magazin der Süddeutschen Zeitung den freien Journalisten Dirk Gieselmann vor Veröffentlichung eines Textes dabei überführte, eine Protagonistin erfunden zu haben, hat auch die Zeit Fehler ausfindig gemacht, die gegen «Sorgfaltspflicht und die journalistischen Grundsätze» des Hauses verstoßen und zur Trennung vom Autor führen. Darüber hinaus legt MEEDIA einen weiteren Spiegel-Fall offen, in dem Weiterlesen …

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