Recherche mit versteckter Kamera war zulässig
Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
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Es ist heikel, über die Nähe gewisser Tierschützer zu rassistischem Gedankengut zu berichten. Das musste jüngst eine Journalistin erfahren – über den Strafprozess hinaus.
Martin Steiger ist auf Recht im digitalen Raum spezialisiert. Der Jurist über Möglichkeiten und Grenzen der Gemeinde Ittenthal, sich gegen eine Verwendung der Domain ittenthal.ch für Sexangebote zu wehren, und weshalb er nicht glaubt, dass die Website dem «Brand» der Gemeinde schadet.
Die ganze Welt hat auf die letzte Staffel von «Game of Thrones» gewartet. Nirgends lässt sich diese so einfach gratis anschauen wie in der Schweiz.
Der Ringier-Konzern löscht in der Mediendatenbank SMD Artikel über die Zuger Ex-Politikerin Jolanda Spiess- Hegglin. Für MAZ-Direktor Diego Yanez ist das nicht nachvollziehbar, wie er «Bluewin» sagt.
Der Wochenkommentar von Pascal Hollenstein zu den Medienfällen Spiess-Hegglin, Pierre Maudet und Co.
Für die Informationsfreiheit ist zu hoffen, dass die Klage von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den «Blick» abgewiesen wird. Trotzdem: Die Ringier-Chefs müssen mit der Ex-Politikerin reden.
Jolanda Spiess-Hegglin verklagte das Medienhaus Ringier wegen Persönlichkeitsverletzung. Die entscheidende Frage: Durfte der «Blick» in seiner Berichterstattung über die Vorfälle an der Zuger Landammannfeier die Namen der beiden Kantonsräte nennen? Was am Mittwoch am Kantonsgericht folgte, war eine hitzige Verhandlung.