Recherche mit versteckter Kamera war zulässig
Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Die Fernsehsendung «Kassensturz» hat in einem 2014 ausgestrahlten Beitrag zum Thema «Zahnarztpfusch» die Zuschauer nicht sachgerecht informiert. Wesentliche Informationen wurden vorenthalten.
Hanspeter Thür trat Ende November als Datenschützer zurück. Er war auch dafür zuständig, dass Journalisten, Organisationen und interessierte Bürger Auskunft über die Verwaltung einfordern konnten. Heute herrsche mehr Transparenz in den Amtsstuben, doch es bleibe noch viel zu tun, sagt er.
Die Credit Suisse fordert vom Handelsgericht, dass dieses die eingeklagten Artikel auf Inside Paradeplatz unter „Unlauterem Wettbewerbsgesetz / Persönlichkeitsschutz“ verurteile. Die drei Texte hätten die CS „in ihrer wirtschaftlichen Stellung und in ihren Geschäftsverhältnissen in unlauterer Weise herabgesetzt“, zudem seien „ihre Persönlichkeitsrechte widerrechtlich verletzt“ worden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab «Kassensturz» im Februar Recht: Filmen mit versteckter Kamera soll erlaubt sein. Nun hat das Bundesgericht die Verurteilung der Journalisten definitiv aufgehoben.
Es ist die höchste Entschädigungssumme, die jemals in einem solchen Verfahren zugesprochen wurde: Wegen seiner Berichterstattung zum Kachelmann-Prozess muss Springer dem Wettermoderator 635.000 Euro zahlen.
Nachdem ein Zuschauer einen Beitrag zur Flüchtlingssituation an der serbisch-ungarischen Grenze unter anderem mit den Worten „Dreckiges Viehzeug“ kommentierte, hat der SWR Strafanzeige gestellt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist ein wesentliches Element einer demokratisch kontrollierten Justiz. Doch abgekürzte Verfahren und die Masse an Strafbefehlen unterlaufen dieses Prinzip. Der Presserat sieht das Recht der Öffentlichkeit auf Information in Gefahr.