Recherche mit versteckter Kamera war zulässig
Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Der in Luzern residierende Kaffeekannenproduzent Jørgen Bodum feuert im Fall Gundula die nächste Breitseite ab. Nachdem ihn das Bundesgericht erst gerade in die Schranken wies, unterstellt sein Anwalt der freigesprochenen Journalistin jetzt Bereicherungsabsichten.
Wird es künftig leichter sein, missliebige Medienberichte vorsorglich verbieten zu lassen? Ein Vorschlag zu einer Gesetzesänderung aus der ständerätlichen Rechtskommission weist in diese Richtung. Manuel Bertschi, der als Rechtsanwalt regelmässig Medienbetroffene vertritt, sieht darin keine staatlichen Zensurgelüste, sondern den Versuch eines Machtausgleichs zwischen den Medien und den Betroffenen der Berichterstattung. Attentat auf die Medienfreiheit, gegängelte Weiterlesen …
Superreiche und Konzerne gehen immer wieder mit Klagen auf Medienschaffende los. FDP-Ständerat Thomas Hefti will ihnen nun noch mehr Macht geben.
Kläger müssen für eine superprovisorische Massnahme gegen eine Publikation erklären, dass der Nachteil besonders gross sei. Ein gesetzgeberischer Doppelschlag will die richterliche Zensurkompetenz erweitern.
Mit einer Gesetzesänderung will die Rechtskommission des Ständerats das Vorgehen gegen kritische Berichte erleichtern. «Das öffnet die Büchse der Pandora», sagt die Organisation Reporter ohne Grenzen.
Eine Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen im Ständerat tritt für eine subtile, aber folgenschwere Änderung der Zivilprozessordnung ein. Gerichte sollen Beiträge in Fernsehen, Zeitungen und Online-Medien in Zukunft – ohne Anhörung der betroffenen Medien – vorsorglich bereits verbieten können, wenn eine Veröffentlichung dem Gesuchsteller einen «schweren Nachteil verursachen kann».
Identifizierende Berichte des «Blick» über einen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern haben die Rechte der Opfer verletzt. Die Kinder litten psychisch unter den Artikeln und wurden gemobbt. Das geht aus einem Gerichtsentscheid hervor. Der «Blick» zeigte sich bis zum Schluss des Verfahrens uneinsichtig.