Heribert Prantl: «Trauer ist ja eigentlich still»
Über den Absturz der Germanwings-Maschine wird intensiv berichtet – leider oft auch dann, wenn es gar nichts Neues gibt. Vier Regeln, die Journalisten jetzt dringend beachten sollten.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Über den Absturz der Germanwings-Maschine wird intensiv berichtet – leider oft auch dann, wenn es gar nichts Neues gibt. Vier Regeln, die Journalisten jetzt dringend beachten sollten.
Vor 50 Jahren verabschiedete der Verein Schweizer Presse (heute Impressum) die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten, den medienethischen Kompass, über den der vor 45 Jahren geschaffene Schweizer Presserat wacht. Aus Anlass dieser Jubiläen hat der Tessiner Publizist Enrico Morresi eine Art Festschrift verfasst. Medialex publiziert das erste Kapitel des 120-seitigen Buches Weiterlesen …
Medien berichten oft über Ermittlungen gegen Prominente. Verdachtsberichterstattung ist jedoch immer eine Gratwanderung. Mehrere Faktoren müssen sorgfältig abgewogen werden. Denn die Konsequenzen für die Betroffenen können schwerwiegend sein.
Der Präsident der Kantonsregierungen, Christian Rathgeb, veröffentlicht in der NZZ einen Beitrag, der mehrere abgeschriebene Textstellen enthält. Die Geschichte ist kurios.
Sie sind auf YouTube omnipräsent: Reporter:innen mit Selbstversuchen vor der Kamera. Für ihre Reportagen trinken sie wochenlang Alkohol oder gehen unbekleidet auf FKK-Partys, um ihre Themen zu erfühlen, anstatt nur zu berichten. Geht es dabei um Selbstdarstellung, Unterhaltung oder sind solche Reportagen auch journalistisch sinnvoll?
Wenn es um Interessenkonflikte anderer Berufsgruppen geht, sind die Medien schnell alarmiert. Doch was ist eigentlich mit der eigenen Zunft? Hier müsse mehr Offenheit herrschen, meint der Journalist Markus Grill.
Der Methusalem im Bundesrat tritt ab und tritt nach. Im Visier steht die Vierte Gewalt. Wie diese reagiert, ist verblüffend.
Der Bauer hält seine Schweine wie vom Gesetz vorgeschrieben. Darum zeigte die BZ die Fotos von «Tier im Fokus» nicht.