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Gegen Denkverbote in der Medienkritik

Gegen Denkverbote in der Medienkritik

Noch wissen wir nicht, welche Lehren die Medien aus den Diskussionen um ihre Berichterstattung zum Germanwings-Absturz ziehen werden. Klar ist indes, dass Denk- und Diskussionsverbote, wie sie Medienkritiker nun fordern, die Debatte nicht weiterbringen. Dürfen Medien den Namen des Co-Piloten der abgestürzten Germanwings-Maschine nennen, der nach dem aktuellen Stand Ermittlungen den Flug 4U9525 willentlich in Weiterlesen …

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DSGVO: Was muss man bezüglich Google Analytics Einstellungen wissen in diesem Zusammenhang?

Die neue DSGVO hat auch Einfluss auf die Google Analytics Datenschutz-Einstellungen. Dies anzupassen ist Sache der KontoinhaberInnen. Natürlich haben wir uns auch in diesem Bezug schlau gemacht und kommen zum Schluss: Es gibt an sich zwei verschiedene, relevante Einstellungen, die entsprechend gemacht werden müssen.

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Influencer Marketing ist nur ein Wort

Wer Influencer Marketing als Tummelwiese für Amateur-Testimonials und als kurzlebigen Trend abtut, hat den Mechanismus dahinter nicht verstanden. Simon Staib von Blogfoster erklärt das Prinzip des «influential individuals» – und fordert Professionalisierung auf allen Seiten.

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Verlegerverband präsentiert «Leutschenbach Anzeiger»

Der Verband Schweizer Medien hat im Rahmen seiner Kampagne gegen «zeitungsähnliche» Angebot der SRG ausgewählte Online-Texte von Schweizer Radio und Fernsehen in ein Zeitungslayout gegossen. Das Ergebnis trägt den Titel «Leutschenbach Anzeiger». Damit will der Verband aufzeigen, dass der öffentliche Rundfunk «täglich eine digitale Gratis-Zeitung produziert» und so die privaten Verlage konkurrenziert, die sich darum bemühen, kostenpflichtige Angebote im Netz zu etablieren. Kritiker weisen auf das schlechte Timing der PR-Aktion hin: «Ausgerechnet heute präsentieren die Verleger eine aufwändig gestaltete Anti-SRG-Zeitung – am Tag, an dem ihr Präsident eine der traditionsreichsten Zeitungen einstellt. Und die SRG zumindest in der Romandie noch unverzichtbarer wird», schreibt Dennis Bühler.

80-Prozent-Pensum: Tu es nicht!

Die Lohnreduktion um 20 Prozent ist sozusagen der Preis, den Angestellte bezahlen müssen, um ein gleichbleibendes Pflichtenheft in vier Tagen ausüben zu dürfen – und damit den Job behalten zu können.