Bundesgericht: Rüge für den «Kassensturz»
Die Fernsehsendung «Kassensturz» hat in einem 2014 ausgestrahlten Beitrag zum Thema «Zahnarztpfusch» die Zuschauer nicht sachgerecht informiert. Wesentliche Informationen wurden vorenthalten.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Die Fernsehsendung «Kassensturz» hat in einem 2014 ausgestrahlten Beitrag zum Thema «Zahnarztpfusch» die Zuschauer nicht sachgerecht informiert. Wesentliche Informationen wurden vorenthalten.
Hanspeter Thür trat Ende November als Datenschützer zurück. Er war auch dafür zuständig, dass Journalisten, Organisationen und interessierte Bürger Auskunft über die Verwaltung einfordern konnten. Heute herrsche mehr Transparenz in den Amtsstuben, doch es bleibe noch viel zu tun, sagt er.
Die Credit Suisse fordert vom Handelsgericht, dass dieses die eingeklagten Artikel auf Inside Paradeplatz unter „Unlauterem Wettbewerbsgesetz / Persönlichkeitsschutz“ verurteile. Die drei Texte hätten die CS „in ihrer wirtschaftlichen Stellung und in ihren Geschäftsverhältnissen in unlauterer Weise herabgesetzt“, zudem seien „ihre Persönlichkeitsrechte widerrechtlich verletzt“ worden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab «Kassensturz» im Februar Recht: Filmen mit versteckter Kamera soll erlaubt sein. Nun hat das Bundesgericht die Verurteilung der Journalisten definitiv aufgehoben.
Es ist die höchste Entschädigungssumme, die jemals in einem solchen Verfahren zugesprochen wurde: Wegen seiner Berichterstattung zum Kachelmann-Prozess muss Springer dem Wettermoderator 635.000 Euro zahlen.
Nachdem ein Zuschauer einen Beitrag zur Flüchtlingssituation an der serbisch-ungarischen Grenze unter anderem mit den Worten „Dreckiges Viehzeug“ kommentierte, hat der SWR Strafanzeige gestellt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist ein wesentliches Element einer demokratisch kontrollierten Justiz. Doch abgekürzte Verfahren und die Masse an Strafbefehlen unterlaufen dieses Prinzip. Der Presserat sieht das Recht der Öffentlichkeit auf Information in Gefahr.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 24. Februar 2015 vier Medienschaffenden recht gegeben: Die Kassensturz-Journalisten durften eine versteckte Kamera einsetzen, um die irreführenden Beratungspraktiken in der Versicherungsbranche aufzudecken. Die Bussen, welche die Schweizer Justiz ausgesprochen hatte, sind EMRK-widrig. Damit erwacht die versteckte Kamera als Recherchemethode aus der Schockstarre, in die sie ein weltfremdes Urteil Weiterlesen …