DOSSIER mit 288 Beiträgen

Journalistische Praxis

Man hätte Blocher widersprechen müssen

Die ungeheuerliche Aussage Christoph Blochers im Interview mit Schweizer Regionalzeitungen blieb unwidersprochen. Solch journalistisches Verhalten wäre ein Fall für den Presserat. Wäre das Interview in Radio oder Fernsehen gesendet worden, hätten sich wohl Ombudsstelle und Unabhängige Beschwerdeinstanz damit befasst.

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