DOSSIER mit 65 Beiträgen

Urheberrecht

Marokko verbietet Zeitunglesen in der Öffentlichkeit

Das gebührenfreie Lesen periodischer Printmedien soll in Marokko illegal werden. Damit wird ein Wunsch der Verleger erfüllt. Außerdem sind Verhandlungen mit Facebook und Google geplant, was marokkanischen Webseiten zu mehr Werbeeinnahmen verhelfen soll.

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Der kuratierende Journalismus bedient sich gerne und oft bei anderen. Bilder und Ideen werden munter kopiert und neu zusammengefügt. In der Schweiz sind dafür besonders blickamabend.ch und Watson bekannt. Fragen und Antworten zu den rechtlichen Tücken des Listicle-Journalismus von Philip Kübler, Urheberrechtsspezialist und baldiger Geschäftsführer von Pro Litteris.

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