Wir sind keine Batteriehühner!
Zu einer gesunden Arbeitsplatzgestaltung gehören nicht nur genügend Platz und gute Beleuchtung. Wichtig ist auch der Schutz vor Betriebsgefahren.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Zu einer gesunden Arbeitsplatzgestaltung gehören nicht nur genügend Platz und gute Beleuchtung. Wichtig ist auch der Schutz vor Betriebsgefahren.
Mitarbeitende belohnen, die unter dem Jahr wenig Absenzen aufweisen? Klingt nach einer einfachen und sinnvollen Lösung, um Kosten durch Absenzen einzudämmen. In der praktischen Umsetzung lauern allerdings rechtliche Stolpersteine und die Gefahr falscher Anreize. Teil 2 der Serie «Massnahmen gegen das Blaumachen» zeigt sie auf.
Absenzen verursachen Arbeitgebern Kosten. Mit Prämien an Arbeitnehmer, die keine oder nur wenige Absenztage aufweisen, wollen Arbeitgeber Kurzabsenzen eindämmen. Auf den ersten Blick eine findige Lösung. Doch der Teufel lauert im Detail.
Ich hatte Streit mit dem Chef. Entnervt habe ich mündlich gekündigt. Später sagte er, die Kündigung sei ungültig, weil sie bloss mündlich erfolgt sei. Stimmt das?
Nach Klassentreffen sollen Kündigungen seitens Mitarbeitenden sprunghaft ansteigen – und auch ein häufiges Updaten des Linkedin- und Xing-Profils kann auf den Kündigungswillen eines Mitarbeitenden hinweisen. Dürfen Arbeitgeber systematisch Daten über einzelne Mitarbeitende im Internet sammeln? Und: Darf der Arbeitgeber quasi sicherheitshalber kündigen, wenn er bei einem Arbeitnehmer den Verdacht hat, dass dieser kurz vor dem Weiterlesen …
Ich hatte ein Burn-out und fiel für drei Monate aus. Das ist drei Jahre her. Im Arbeitszeugnis wird die Krankheit jetzt erwähnt. Ist das erlaubt?
Stirbt ein Arbeitnehmer während einem Arbeitsverhältnis, wird das Arbeitsverhältnis beendet. Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers gehen auf dessen Erben über. Sodann ist der Arbeitgeber verpflichtet, den sogenannten Lohnnachgenuss zu entrichten.
Die SBB, LafargeHolcim, Air Berlin sowie der Solarzulieferer Meyer Burger haben jüngst einen massiven Stellenabbau angekündigt. Fragen und Antworten zu Rechten, die sich Betroffenen von Massenentlassungen stellen.