Wir sind keine Batteriehühner!
Zu einer gesunden Arbeitsplatzgestaltung gehören nicht nur genügend Platz und gute Beleuchtung. Wichtig ist auch der Schutz vor Betriebsgefahren.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Zu einer gesunden Arbeitsplatzgestaltung gehören nicht nur genügend Platz und gute Beleuchtung. Wichtig ist auch der Schutz vor Betriebsgefahren.
Wächst ein Unternehmen, so baut es meist früher oder später eine eigene Rechtsabteilung auf. Damit diese wirkungsvoll und effizient funktionieren kann, gilt es einiges zu beachten.
Die Antwort auf eine Leserfrage zu Ausgaben für den öffentlichen Verkehr.
Die erste und wohl bekannteste Kryptowährung ist Bitcoin. Virtuelle Währungen verbreiten sich immer mehr und werden in zunehmendem Masse als Zahlungsmittel eingesetzt. In normalen Kaufgeschäften führt der Einsatz von Bitcoins grundsätzlich zu keinen rechtlichen Fragen. Nun zeigt sich aber, dass immer mehr Unternehmen ihren Arbeitnehmern anbieten, den Lohn oder mindestens einen Teil davon in Bitcoins Weiterlesen …
Das Arbeiten im Homeoffice erfreut sich bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern zunehmender Beliebtheit – bringt örtlich flexibles Arbeiten doch zahlreiche Vorteile mit sich, wie Steigerung der Produktivität oder bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei der Vertragsgestaltung gilt es jedoch einige Punkte zu beachten.
Eine Liebesbeziehung zwischen zwei Mitarbeitern gehört eigentlich in deren Privatsphäre. Rechtlich relevant wird diese Beziehung dann, wenn sie sich störend auf die Arbeitsleistung oder generell auf das Betriebsklima auswirkt. In diesem Fall muss man genau hinsehen, ob sich das Büropaar an seine arbeitsrechtlichen Treuepflichten hält. Der Arbeitgeber seinerseits kann – oder muss – von seinem Weiterlesen …
Der Kollege riecht schon morgens ungewaschen? Die Mitarbeiterin mag man nicht mit zum Kunden nehmen, weil sie so ungepflegt wirkt? Wie wirkt sich mangelnde Körperhygiene am Arbeitsplatz aus und welche rechtlichen Möglichkeiten haben Arbeitgeber, die sich mit ungepflegten Arbeitnehmern konfrontiert sehen?
Gesundheitsprämien bergen Fallstricke, erfordern das Kennen juristischer Feinheiten und können falsche Anreize setzen. Sinnvoller können deshalb Alternativen oder Kombinationslösungen sein. Teil 3 der Serie «Massnahmen gegen das Blaumachen» beleuchtet einige davon und zeigt ihre Chancen und Gefahren auf.