Oettinger im präfaktischen Zeitalter
Günther Oettinger hält am europäischen Leistungsschutzrecht für Verleger fest. Dass er deren Onlineangeboten damit schaden kann, will der Digitalkommissar nicht glauben.
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Günther Oettinger hält am europäischen Leistungsschutzrecht für Verleger fest. Dass er deren Onlineangeboten damit schaden kann, will der Digitalkommissar nicht glauben.
Was Deutschland und der EU recht ist, soll der Schweiz nur billig sein: Nachdem die Verleger das Leistungsschutzrecht aus der Mottenkiste geholt haben, finden sie mit der Forderung nach einer «Linksteuer» im Parlament Gehör. Der Schweizer Vorschlag geht über jenen der Nachbarländer hinaus. Erst vor ein paar Monaten haben die damals zuständige Bundesrätin Sommaruga und Weiterlesen …
Suchmaschinen wie Google sollen eine Entschädigung zahlen für das Verlinken von Artikeln. So sieht es ein Gesetzesvorhaben der EU vor. Es verkennt die Mechanismen der digitalen Ökonomie.
Kaum eine EU-Reform hat so viele Diskrepanzen zwischen den Ansichten der EU-Kommission, des Rats und des Parlaments zutage gebracht wie jene des Urheberrechts. Nun haben sich die Verhandler auf einen finalen Entwurf geeinigt – mit Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht.
Das neue Diskussionspapier der EU-Urheberrechtsreform sorgt auch innerhalb der Medienbranche für Wirbel.
Wenn Plattformen journalistische Werke zugänglich machen, sollen zukünftig die entsprechenden Urheber eine Vergütung erhalten – so zumindest fordert es eine Kommission des Ständerates.
Die einen produzieren Inhalte, die anderen kassieren: Springer-Chef Mathias Döpfner will das ändern. Er fordert, dass die Internet-Giganten Google und Facebook die Verlage entschädigen, wenn sie deren Produkte verwenden.
Schweizer Verleger wollen Internetriesen mit dem Leistungsschutzrecht zwingen, Geld in ihre Kassen zu spülen. Die Leistungen ihrer Journalisten bieten sie derweil gratis an. Beides ist falsch.