Ständerat: Publikation behördlicher Geheimnisse bleibt strafbar
Auch der Ständerat will den Strafrechtsartikel 293, der die Publikation behördlicher Geheimnisse ahndet, nicht abschaffen. Einer freiheitlichen Gesinnung entspricht das nicht.
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Auch der Ständerat will den Strafrechtsartikel 293, der die Publikation behördlicher Geheimnisse ahndet, nicht abschaffen. Einer freiheitlichen Gesinnung entspricht das nicht.
Die Obersee-Nachrichten haben die Grenzen zur Persönlichkeitsverletzung überschritten, findet das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Die Zeitung muss Textpassagen löschen und das Urteil abdrucken.
Die «Obersee Nachrichten», eine Gratis-Wochenzeitung, die in Rapperswil SG erscheint, hat sich in den letzten Jahren auf die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb eingeschossen. Seit 2014 skandalisierte das Blatt um Verleger Bruno Hug und Redaktor Mario Aldrovandi in nahezu jeder Ausgabe das Verhalten der Behörde. Irgendwann liessen sich das die angeprangerten Stellen nicht mehr gefallen. Sie klagten gegen die «Obersee Nachrichten» wegen Persönlichkeitsverletzung. Für den Anwalt der Kläger handelt es sich um eine der längsten und übelsten Kampagnen der jüngeren Schweizer Mediengeschichte. Die Verteidigung der Zeitungsmacher wiederum argumentierte gestern vor Gericht weitgehend formalistisch und zog die Legitimation der Kläger in Zweifel. Ausserdem sei die Berichterstattung zu 100 Prozent wahr. Das Urteil wird in der kommenden Woche schriftlich eröffnet.
Youtube hat nach einem Hinweis der schweizerischen Bundesanwaltschaft ein Video des Islamischen Zentralrats der Schweiz IZRS von der Plattform entfernt, dies nachdem sich die Google-Tochter zuvor jahrelang gegen eine Löschung ausgesrpochen hatte. «Hat die Videoplattform mit Blick auf die Meinungsfreiheit richtig gehandelt?», fragt Rainer Stadler in der NZZ. Seine Antwort: Nein. Denn im Video sei Weiterlesen …
Der «Blick» hat im Nachgang zu den Vorkommnissen an der Zuger Landammannfeier die Beteiligten als erstes Medium genannt. Jetzt klagt Jolanda Spiess-Hegglin wegen Persönlichkeitsverletzung.
Weil er am Rand der G20-Proteste in Hamburg zwei Flaschen geworfen hatte, sass ein Zürcher neun Wochen in Untersuchungshaft. Jetzt wurde er zu Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Medien sprechen von einem «milden Urteil», nachdem sie zuvor Stimmung gemacht und elementare Rechte des Verdächtigen verletzt hatten.
Tweets seien grundsätzlich öffentlich, sagt das Bundesgericht. Somit dürften Medien jeden Tweet publik machen. Die Autorinnen des folgenden Beitrags sind anderer Meinung.
Oben-ohne-Bilder von Herzogin Kate von 2012 kosten das People-Magazin «Closer» viel Geld. Ein Gericht in Frankreich hat die Chefredaktorin, den früheren Verlagschef und die beiden Paparazzi zu Geldstrafen von 45’000, respektive 10’000 Euro, verurteilt. Ausserdem muss das Magazin 100’000 Euro Schadenersatz zahlen. Kate Middleton und ihr Ehemann Prinz William hatten 1,5 Millionen gefordert als Zeichen Weiterlesen …