Ständerat: Publikation behördlicher Geheimnisse bleibt strafbar
Auch der Ständerat will den Strafrechtsartikel 293, der die Publikation behördlicher Geheimnisse ahndet, nicht abschaffen. Einer freiheitlichen Gesinnung entspricht das nicht.
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Auch der Ständerat will den Strafrechtsartikel 293, der die Publikation behördlicher Geheimnisse ahndet, nicht abschaffen. Einer freiheitlichen Gesinnung entspricht das nicht.
Die Journalistin Jana Avanzini ist vom Kantonsgericht Luzern wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Dies, weil sie 2016 eine besetzte Villa betrat, um über die Vorgänge im Haus zu berichten. Jetzt wehrt sie sich vor Bundesgericht.
In zweiter Instanz verurteilt das Kantonsgericht Luzern eine Journalistin wegen Hausfriedensbruchs. Der Entscheid hat weitreichende Folgen für den Journalismus.
In einem wegweisenden Urteil hat das Zuger Kantonsgericht der Journalistin Michèle Binswanger die Verbreitung von Spekulationen über die Ereignisse an der Zuger Landammann-Feier 2014 untersagt.
Nachdem sich Ringier-Chef Marc Walder bei Jolanda Spiess-Hegglin entschuldigt hat, verlangt die ehemalige Zuger Kantonsrätin die Herausgabe des Gewinns, welcher mit Artikeln erzielt worden ist.
Im Berufungsverfahren «Jolanda Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG» hat das Zuger Obergericht heute, Montag, sein Urteil veröffentlicht. Jetzt äussert sich Ringier CEO Marc Walder.
Das Zuger Obergericht hat in zweiter Instanz ein Urteil gegen den «Blick» bestätigt. Die Zeitung habe die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt.
Ihre Anwälte drohen mit Klagen, auch wenn es gar nichts zu klagen gibt. Das ist nervig für Journalisten. Manchmal aber auch urkomisch.