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Ein bluttes Füdli – ist das gut für den Kopf?

Ein bluttes Füdli – ist das gut für den Kopf?

Das neue Westschweizer Online-Magazin «Bon pour la tête» startet verhalten. In der Blattkritik von Peter Rothenbühler schneidet das «widerspenstige» Medium noch zu brav ab, zu beliebig und zu berechenbar. Da hilft auch die Prise Sex nichts, die zur Première eingestreut wurde. «Bon pour la tête» heisst das jüngste Medium der Westschweiz, exakt so wie der Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Cyberwar: Der endlose Krieg

Um die strategischen Überlegungen von Militärs und Geheimdiensten für Cyberkonflikte zu verstehen, lohnt es, sich kurz in deren Gedankenwelt zu versetzen. Aus ihrer Sicht befindet sich der Westen seit dem 11. September 2001 in einem »endlosen Krieg«. Der Gegner kann überall lauern, das Schlachtfeld ist die Welt.

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Die digitale Transformation beginnt bei den eigenen Mitarbeitern

In Deutschland geht derzeit keine Stunde ins Land, in welcher nicht mahnend auf die kommende grosse Welle der Digitalisierung hingewiesen wird. In vielen Unternehmen laufen mittlerweile die Vorbereitungen mit zunehmender Geschwindigkeit an – mit neuen Technologien, Digitalexperten und Geschäftsmodellen. Eine Gruppe von erheblicher Bedeutung wird dabei häufig übersehen: Die eigenen Mitarbeiter und ihr unschätzbares Erfahrungswissen.

Whatsapp: Zuckerbergs neues Monster

Die Propaganda auf Facebook bekam Mark Zuckerberg allmählich in den Griff. Doch das reicht nicht. Denn Facebooks neues Problem heisst Whatsapp. Wie sich aktuell in Brasilien zeigt.

Der Postdirektor und die verbotene Pornografie

Vor einem Monat hat «Republik»-Redaktor Elia Blülle im «Spiegel»-Archiv ein Fundstück zu einer pikanten Episode der jüngeren Medien- und Technikgeschichte der Schweiz ausgegraben. Nun hat er die Hintergründe dazu aufgeschrieben. Es geht um den sogenannten Telekiosk 156, ein Angebot der schweizerischen Post. Über kostenpflichtige Telefonnummern konnte man ab 1991 Fahrpläne oder Horoskope abrufen. Alsbald entdeckten auch Anbieter von Telefonsex diese Dienstleistung. Und das sollte dem damaligen PTT-Direktor Felix Rosenberg zum Verhängnis werden. 1993 verurteilte ihn ein Gericht zu einer Geldstrafe von 20’000 Franken und zwei Monaten bedingter Haftstrafe wegen Beihilfe zur Pornografie. Zwei Jahre später bestätigte das Bundesgericht das Urteil in seinen Grundzügen.

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