DOSSIER mit 125 Beiträgen

Satire

Wie viel Präsidenten-Schelte ist zulässig?

Der Fall Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten hatte im März 2016 hohe Wellen geworfen. Nun soll sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz derjenige Artikel im Strafrecht wegfallen, vor dem sich Satiriker bisher fürchten mussten.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Megafon (Auflage ca. 1000 Exemplare) vs. Tamedia (Auflage >1.3 Mio. Exemplare)

Auf unserem Twitteraccount veröffentlichten wir vergangenen Sonntag ein Meme, das hohe Wellen schlug. Es bezog sich auf die Verwendung verschiedener Hinrichtungsmetaphern durch die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger. Der Medienkonzern Tamedia kündigte daraufhin eine Strafanzeige gegen uns an. Im Folgenden unsere Stellungnahme zu den Ereignissen.

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Was darf öffentlich-rechtliche Satire, Markus Somm?

Was darf öffentlich-rechtliche Satire? Markus Somm, Chefredaktor der bürgerlichen Satire-Zeitschrift Nebelspalter, fordert Ausgewogenheit – und weiss um ihre Grenzen. Anlass für das Gespräch war die Behandlung einer UBI-Beschwerde gegen de «Deville»-Sendung über die Konzernverantwortungs-Initiative.

Wie Jan Böhmermann am Kiosk die Klatschpresse foppt

Mit einem eigenen Yellow-Press-Magazin legt sich ZDF-Entertainer Jan Böhmermann mit deutschen Klatschblätter-Verlagen an. Im 500’000-mal gedruckten «Freizeit Magazin Royal» dreht er den Spiess um. Er liefert grellgiftige Schlagzeilen über Hubert Burda & Co. Es ist ein genialer Coup.

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