DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Paparazzi 20 Jahre nach Dianas Tod

Das Paparazziwesen grassiere grundsätzlich wie eh und je, weiss Medienanwalt Christian Schertz. Wenn es bei den Bilderjägern inzwischen eine gewisse Zurückhaltung gebe, dann nicht aus Einsicht in die ethische Verwerflichkeit ihres Tuns, sondern wegen rechtlicher Schranken. Als wichtiges Element nennt Schertz im Gespräch mit dem Deutschlandfunk das sogenannte «Caroline-Urteil». 2004 hielt der Europäische Gerichtshof für Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Ist es verboten, Terroristen zu inverviewen?

Die Bundesanwaltschaft bewegt sich auf heiklem Terrain: Mit einer Anklage gegen Mitglieder des sogenannten islamischen Zentralrats der Schweiz IZRS begibt sie sich in die Untiefen der Gesinnungsjustiz. Drei IZRS-Mitgliedern wird vorgeworfen, mit einem Video-Interview, das sie mit einem islamistischen Kleriker in Syrien führten, der der Al-Kaida zugerechnet wird, verbotene Terrorpropaganda betrieben zu haben. «Damit die Anklage funktioniert, muss die Bundesanwaltschaft den Beweis erbringen, dass es sich bei Chernis Arbeit in keiner Weise um Journalismus handelt, nicht mal in seiner schlechtesten Form, sondern eben um Propaganda in einem Bereich, wo Propaganda durch dieses neue Gesetz verboten ist», schreibt Daniel Ryser in der Wochenzeitung. Eine Verurteilung hätte weitreichende Folgen. «Das hiesse, dass man Leute wie Muhaysini nur noch interviewen kann, wenn man sich klar distanziert oder nachweist, dass man von deren Ideologie weit entfernt ist. Aber das ist nichts anderes als die Anwendung von Gesinnungsstrafrecht und bedeutet, dass die Gedanken, wie verwerflich sie auch sein mögen, nicht mehr frei sind», zitiert Ryser den Strafverteidiger Marcel Bosonnet.

Journalisten als Hilfssheriffs

Bei der juristische Aufbereitung er Gewaltakte anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg spielen gewisse lokale Medien eine zweifelhafte Rolle. So stellten mehrere Redaktionen der Polizei unveröffentlichtes Bildmaterial zur Verfügung, die damit Straftaten aufklären will. Eine klare Grenzüberschreitung, findet Marco Carini von der Berliner taz. Eine solche Kooperation mit den Behörden verstosse «gegen alle journalistischen Grundsätze und Gepflogenheiten. Vor Gericht haben Journalisten ein umfangreiches Zeugnisverweigerungsrecht. Sie sollen über Prozesse berichten, nicht aktiv in sie eingreifen.»

Ad Content

Schweizer Freiwild: Der Whistleblower

Die Europäische Union will Whistleblower besser schützen. Und die Schweiz? Hinkt hinterher. Wer hierzulande Missstände öffentlich macht, in der Firma oder in der Behörde, riskiert ernste Konsequenzen. Ein fiktives Interview.