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Ist ein Hausprojekt mit zwei mal vier Etagen eine große Wohngemeinschaft? Die Klage läuft, die Erfolgschancen stehen gut.
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Ist ein Hausprojekt mit zwei mal vier Etagen eine große Wohngemeinschaft? Die Klage läuft, die Erfolgschancen stehen gut.
Mit Blick auf die Digitalisierung ist das vorgeschlagene Gesetz aber trotzdem viel zu zögerlich. Während vor einem Monat in der NZZ noch zu lesen war, dass neue journalistische Onlineprojekte gefördert werden sollen, ist nun aus Rücksichtnahme auf die Verleger nur von Angeboten die Rede, welche «im Wesentlichen mit Audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen erbracht werden».
Die SRG soll im Zentrum der Medienförderung bleiben. Das neue Mediengesetz weitet aber den Spielraum des Staats aus. Auch die Presse kommt in dessen Einflussbereich.
Heute gab der Bundesrat das neue Gesetz für elektronische Medien in die Vernehmlassung. Verband Schweizer Medien (VSM) fordert einen Anteil aus den Radio- und TV-Gebühren, die Journalisten-Gewerkschaften begrüssen die Stossrichtung des neuen Gesetzes.
Das Radio- und TV-Gesetz soll durch ein Gesetz für elektronische Medien ersetzt werden. Der Bundesrat geht damit mit der Zeit.
Bundesrätin Doris Leuthard präsentiert das seit langem versprochene Gesetz über elektronische Medien. Im Nau-Interview erklärt sie, warum es dieses brauche.
Nach langer Vorbereitungszeit hat der Bundesrat heute den Entwurf zu einem Gesetz über elektronische Medien vorgelegt, das dereinst das geltende Radio- und Fernsehgesetz ablösen soll. Rainer Stadler von der NZZ hat das Dokument gelesen und die wichtigsten Punkte herausgearbeitet. Es gibt zwei Hauptpfeiler, ein alter und ein neuer. So soll weiterhin die SRG den Löwenanteil der öffentlichen Mittel erhalten. Sechs Prozent der neuen Haushaltsabgabe sind für andere elektronische und digitale Medien vorgesehen. Das ist nur unwesentlich mehr als heute lokale Radio- und TV-Veranstalter erhalten. Die gewichtigste Neuerung betrifft die geplante Schaffung einer Medienkommission als Aufsichtsorgan über die öffentlichen Medien. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung. Bis am 15. Oktober können sich interessierte und betroffene Akteure artikulieren.
Mit dem «Leutschenbach-Anzeiger» wollte der Verband Schweizer Medien auf die Kampfzone mit der SRG aufmerksam machen: Die Texte im Internet. Nun hofft der Verlegerverband auf eine ähnliche Regelung wie in Deutschland.