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Der Murks mit der Medienpolitik

Der Murks mit der Medienpolitik

Wer wissen will, woher der betrübliche Zustand der heimischen Medienlandschaft rührt, liest mit Gewinn den kurzen historischen Abriss zu den letzten vierzig Jahren Medienpolitik und -entwicklung in der Schweiz von Urs Meier im Journal 21. Kundig und faktenreich zeichnet Meier den Gang einer «gut eidgenössischen Pflästerlipolitik» nach, die den Umgang mit den Medien seit je her kennzeichnet. Chancen für einen grossen Schritt nach vorn liess man links liegen. Etwa dann, als ums Jahr 2000 den Privaten der Spielraum hätte zugestanden werden können für eine freie Entfaltung auf dem Markt, bei einer gleichzeitigen kommerziellen Zurückbindung der SRG. «Das Vorbild hierzu gab es längst: das britische Modell mit BBC und Privaten», schreibt Meier. Aber: «Wie bekannt, kam es anders.» Es folgte ein Murks nach dem andern. Ein überfrachtetes Radio- und Fernsehgesetz, eine unsoziale Haushaltabgabe und jetzt «No Billag». Meiers Bilanz: «Die Medien sind wahrhaftig zu wichtig, um politisch auf diesem Niveau traktiert zu werden.»

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Scheiss-Journalismus

Eine Perle des Lokaljournalismmus, allein schon der Titelzeile wegen: «‹Scheisser von Heuchelheim› gefasst». Es geht nicht etwa um Hunde, sondern um Männer, die ihre Notdurft in aller Öffentlichkeit verrichten. Bis der Wiederholungstäter gefasst werden konnte, brauchte es aber schon «ein hartes Stück Ermittlungsarbeit – inklusive Fahndung im Gemeindebrief und Stuhlprobe». Doch damit ist Heuchelheim sein Scheissproblem nicht los. Bereits verkoten Nachahmungstäter den öffentlichen Raum. Wir sind gespannt auf die Fortsetzung der Berichterstattung in der Hessenschau.

Datenschutz bringt Rechtsunsicherheit bei der Personenfotografie

Die neue Datenschutz-Grundverordnung die in der EU am 25. Mai in Kraft tritt, wird im Bereich der Personenfotografie für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgen. Jemanden abzulichten gilt unter der neuen Regelung als ein «Akt der personenbezogenen Datenerhebung» und erfordert die Einwilligung der Betroffenen. «Eine Konsequenz ist, dass der Fotograf nunmehr vor der Aufnahme alle Abgebildeten um Erlaubnis bitten muss – ein in der täglichen Praxis schon technisch nicht durchführbarer Vorgang», halten Dirk Feldmann und Lutz Fischmann auf dem Fotojournalisten-Portal Freelens fest. Klären können die Unsicherheit nur die Gerichte. Doch das wird dauern. Bis dahin bewegen sich Fotografen, ob Profis oder Amateure, in einer rechtlichen Grauzone.