DOSSIER mit 485 Beiträgen

Medienethik

Verdeckte Recherche auch für ein «satirisches Experiment» zulässig?

Ein Mitarbeiter des Ringier-Magazins izzy gibt sich am Telefon als Major der Schweizer Armee aus und bringt einen richtigen Angehörigen der Armee dazu, ihm einen Wachtplan zu schicken. Allein Aufgrund der E-Mail-Adresse hätte der Soldat merken müssen, dass er es nicht mit seinesgleichen zu tun hat. Die Schweizer Armee sieht im Vorgehen mit der verdeckten Identität eine «Amtsanmassung» und behält sich rechtliche Schritte vor. Der Chefredaktor von izzy wiederum hält das Vorgehen für gerechtfertigt, da damit «die hierarchiegläubige Kultur in der Armee» aufs Korn genommen wurde. Medienethisch und auch medienrechtlich sind indes Zweifel angebracht, ob der Nachweis der militärischen Hierarchiegbläubigkeit nur mit dem Mittel der verdeckten Recherche erbracht werden konnte. Gemäss den Richtlinien des Presserats sind verdeckte Recherchen «ausnahmsweise zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den damit recherchierten Informationen besteht und wenn diese Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden können». Der vorliegende Fall scheint diese Voraussetzungen nicht zu erfüllen.

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#MeinGroessterFail – Journalisten über ihre Fehler

Die Liste ist endlos lang und sie wird täglich länger: Fehler lassen sich im Journalismus nicht vermeiden. Umso wichtiger ist ein transparenter Umgang mit den Fehlleistungen. Einen Beitrag zu einer aktiven Fehlerkultur leistet der Journalist Roland Grün. Er erfand den Hashtag #MeinGroessterFail unter dem Medienschaffende ihre Fehler öffentlich dokumentieren können. Hunderte von Fehlerbeichten finden sich inzwischen auf Twitter, die meisten gehören in die Kategorie Peinlichkeiten: hier ein falscher Name, dort ein unangemessenes Auftreten. So schrieb etwa die frühere Spiegel-Online-Mitarbeiterin Annett Meiritz 2011 die Überschrift: «US-Militär soll Obama auf See bestattet haben». Sie meinte natürlich Osama Bin Laden.

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Der Basler Autor David Klein hat in den letzten Jahren mehrfach die Berichterstattung von Schweizer Radio und Fernsehen SRF beanstandet. Zufriedenstellen konnten ihn die Reaktionen des Ombudsmanns auf seine Beschwerden allerdings nicht. Im Gegenteil. Er sieht die Ombudsstelle als «reine Alibiübung». Klein macht das vor allem am aktuellen Stelleninhaber fest. Er hält Roger Blum nicht für ausreichend unparteiisch und kritisiert dessen «obligate Lobhudelei» auf die Programmleistungen von SRF. In seinem längeren Beitrag für die «Basler Zeitung» nennt Klein zahlreiche Mängel des Beanstandungsprozesses, wie er sie bei seinem Kontakt mit der Ombudsstelle festgestellt hat.

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Das Dilemma der Presse mit #MeToo

Die Enthüllungen über sexuelle Belästigungen durch Prominente sind grundsätzlich positiv zu sehen. Allerdings entwickelt sich eine gefährliche Tendenz, den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» schwer zu beschädigen.