DOSSIER mit 394 Beiträgen

Medienfreiheit

Verbotene Artikel vorsingen

Zum gestrigen «Welttag gegen Internetzensur» hat sich die Organisation Reporter ohne Grenzen etwas einfallen lassen: Wie können Menschen in Ländern, wo der freie Zugang zum Internet beschränkt ist, auf journalistische Inhalte zugreifen, die ihnen die Zensur vorenthält? Die Lösung: Man singt die Artikel, erstellt aus den Songs eine Playlist auf Spotify, Apple Music und Deezer. Denn die Streamingplattformen sind auch in Ländern zugänglich, wo andere Inhalte blockiert sind. Gesungener Journalismus diente einst auch in der Schweiz zur Umgehung behördlicher Einschränkungen. Polo Hofer sang 1986 für das Berner Lokalradio «Förderband» die Nachrichten, weil der Sender keine Konzession für gesprochene Nachrichten hatte.

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Wer eine senegalesische Zeitung aufschlägt, landet in einem Irrgarten

Die Presselandschaft Dakars verrät einiges über die Zustände im westafrikanischen Land. So dürftig die Inhalte sind, so tief fallen auch die Auflagen aus. Tatsachen und Meinungen geraten dabei häufig durcheinander – und wer objektiv berichten will, gilt rasch als subversiv.

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Der Lügenpräsident und die Pressefreiheit

Weil ihm nicht passte, was er fragte, entzog US-Präsident Donald Trump dem CNN-Journalisten Jim Acosta «bis auf weiteres» die Akkreditierung für das Weisse Haus. Es ist dies ein einzigartiger und erstmaliger Vorgang und stellt eine neue Qualität dar im bereits stark belasteten Verhältnis zwischen Trump und den Medien. Als Begründung schob der Präsient nach, Acosta habe eine Praktikantin im Presseraum ungebührlich berührt. Acosta bezeichnete dies auf Twitter als Lüge: «This is a lie.» In Tat und Wahrheit hielt der Journalist nur sein Mikrofon fest, das ihm die junge Frau abnehmen wollte, damit er die Frage nicht fertig formulieren konnte.