DOSSIER mit 394 Beiträgen

Medienfreiheit

Menschenrechtsgerichtshof verhindert SRF-Bericherstattung

Ausgerechnet jenes Gericht, das immer wieder die Meinungsäusserungsfreiheit in Europa verteidigt, erweist sich als Feind freier Berichterstattung. Das Schweizer Fernsehen wollte Helen Keller, Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, porträtieren. Doch daraus wurde nichts. Keller, schreibt SRF-Brüssel-Korrespondent Sebastian Ramspeck, wollte nur unter der Bedingung mit dem Sender sprechen, wenn sie den fertigen TV-Beitrag vor der Ausstrahlung hätte sichten und genehmigen dürfen. Ebenso untersagte die Richterin Bild- und Tonaufnahmen an einer öffentlichen Veranstaltung, wo sie auftrat. Ramspeck stellt ernüchtert fest: «Die Menschenrechts-Richterin ist durchaus mitteilungsbedürftig. Doch offenbar nur, wenn sie die Bedingungen des Interviews im Detail diktieren darf.»

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Ein Grundpfeiler der Demokratie gerät ins Wanken. Auf der ganzen Welt finden sich Regierungen, die das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht schützen. Einzelne und Gruppen äussern sich im Namen der Meinungsfreiheit hasserfüllt und diskriminierend. In der Schweiz fällen die Bürgerinnen und Bürgern immer wieder verbindliche Entscheidungen über die Meinungsfreiheit. Eine anspruchsvolle Gratwanderung.