Gibt es eine gerechte Mediensteuer?
Die neue Haushaltbgabe, mit der ab 2019 die Service-public-Medien finanziert werden sollen, steht schon vor ihrer Einführung unter Druck. Der Gewerbeverband will weiterhin die Unternehmen von der Abgabe befreien und SP-Nationalrat Cédric Wermuth fordert eine sozialere Medienabgabe. Die perfekte Lösung gibt es nicht. In der Schweiz erst recht nicht.
Nach «No Billag» ist vor dem grossen Umbau. Was auf die SRG zutrifft, gilt genauso für die Medienpolitik. Jetzt wird jeder Stein umgedreht, jede Option geprüft und selbst schon Beschlossenes wieder in Frage gestellt. So auch die noch gar nicht eigeführte Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlichen Radio und Fernsehens. Ein altes Anliegen und ein neuer Vorschlag regen zum Umbau an.
Dass der Gewerbeverband auch nach der doppeltem Pleite bei RTVG-Referendum und «No Billag» an der Forderung nach einer Befreiung der Unternehmen von der Rundfunkfinanzierung festhalten würde, war zu erwarten. Damit will sich die Bigler-Truppe in der medienpolitischen Debatte halten trotz ihrer lädierten Glaubwürdigkeit. Nüchtern betrachtet und ohne Sympathien für den Gewerbeverband, kann man die Abgabepflicht von Unternehmen durchaus kritisch sehen. Das Argument der ungerechten «Doppelbesteuerung», die der KMU-Lobby ein Dorn ins Auge ist, entbehrt nicht einer gewissen Logik. Hier gäbe es sicher sinnvollere Lösungen, etwa mit einer Zahlungspflicht für Unternehmen, wo die Radio- und Fernsehnutzung einen geschäftlichen Nutzen bringt. Wenn der Coiffeursalon oder das Restaurant zur Kasse gebeten würden, wäre das nicht falsch. Es waren ja auch deren Branchenverbände, die sich gegen «No Billag» positionierten und damit ihre Bereitschaft signalisierten, einen Anteil zu leisten. Der Gewerbeverband hat zu diesem Vorschlag bisher keine Stellung genommen. Aber auch die geltende Lösung, mit der ein Grossteil der Unternehmen von der Abgabe befreit sind, ist gut tragbar – umso mehr, als dass Parlament und Bevölkerung das Modell abgesegnet haben.
Kann man das Beharren des Gewerbeverbands auf Gebührenbefreiung als Zwängerei sehen, so bringt Cédric Wermuth mit seiner Motion für eine «Medienabgabe nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit» eine relevantere Variable ins Spiel. Der SP-Nationalrat greift eine Forderung auf, die in der bisherigen Diskussion nur eine untergeordnete Rolle spielte. Wenn «No Billag»-Befürworter das Argument der «unsozialen Steuer» vorbrachten, wirkte das immer etwas vorgeschoben, ging es ihnen doch primär um die Abschaffung derselbigen. Doch es gab auch Stimmen überzeugter Gegner einer Gebührenabschaffung, die sich an der einheitlichen Gebühren-, respektive Abgabenhöhe störten und das Modell als unsozial kritisierten. Wermuth will dem nun Abhilfe verschaffen: «Angesichts der nicht zu unterschätzenden Belastung von Haushalten mit kleinen Einkommen durch Steuern und Abgaben ist diese Abweichung vom Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stossend», begründet der SP-Nationalrat seinen Vorstoss. Das Anliegen könnte sich durchaus als mehrheitsfähig erweisen, zumal Gebührengegner darin einen Hebel für eine allgemeine Reduktion der Abgabe sehen könnten. Wermuth geht es indes nicht um einen Senkung des Gesamtbetrags, sondern eine gerechtere Verteilung auf die Zahlungspflichtigen.
Für einen solchen Vorschlag gibt es ein prominentes Vorbild. Finnland führte 2013 eine Mediensteuer ein und löste damit die Gerätegebühr für Haushalte und Unternehmen ab. Die Belastung pro steuerpflichtiger Person beträgt nun zwischen 50 und 163 Euro pro Jahr. Die vormalige Empfangsgebühr betrug jährlich 252 Euro pro Haushalt. Einkommen unter 14’000 Euro zahlen heute gar nichts mehr. Die grösste Profiteure sind Single-Haushalte. Sie kommen mit der Steuer wesentlich besser weg als zuvor. Am schlechtesten fahren dagegen Haushalte mit einer grossen Anzahl Steuerpflichtiger. Unternehmen zahlen ebenfalls die Steuer.
Ein Steuermodell für die Rundfunkfinanzierung birgt immer das Risiko einer staatlichen Einflussnahme auf die Medien, etwa mittels Budgetkürzung zur Abstrafung missliebiger Berichterstattung. Solche Befürchtungen waren auch in der Schweiz ein Grund, warum eine Medienfinanzierung über die direkte Bundessteuer nie ernsthaft ein Thema war. «Eine Einflussnahme der Politik wäre nicht auszuschliessen», hielt etwa ein Gutachten 2009 fest. Dieses Risikos war man sich auch in Finnland bewusst, entschied sich dann aber trotzdem für eine Mediensteuer. Damit die redaktionelle Unabhängigkeit der Programme des finnischen Service-public-Anbieters Yle gewährleistet bleibt, steht die Mediensteuer ausserhalb des staatlichen Budgetprozesses. Eine interne Analyse von Yle drei Jahre nach Einführung der neuen Steuer zeigte, dass sich das System grundsätzlich bewährt und die befürchtete Einflussnahme von Staat und Politik ausgeblieben waren. Dass die Mittel für Radio und TV entgegen der ursprünglichen Vorgabe nicht erhöht wurden, hätte auch unter dem früheren Gebührensystem vorkommen können, schrieb Marina Österlund-Karinkanta 2016 in ihrer Evaluation.
Als Vorbild für die Schweiz taugt das finnische Modell aber nicht. Denn in der Schweiz erheben die Kantone die Steuern. Und das ist der Haken an der Sache, ein sehr grosser sogar. Würden die Kantone die Mediensteuer einziehen, blähte dies das Inkasso massiv auf. 26 kantonalen Steuersysteme müssten angepasst und umgebaut werden. Die beschlossene Haushaltsabgabe dagegen kommt mit einem sehr schlanken Inkasso aus. Die Firma Serafe wird den Auftrag für 17 Millionen Franken pro Jahr erledigen. Das ist mehr als dreimal weniger als die Billag heute für das Gebühreninkasso aufwendet (wobei die Billag auch Personal für die Schwarzseherkontrollen auf der Lohnliste hatte, was mit der allgemeinen Zahlungspflicht wegfallen wird).
Ebenfalls nachteilig an einer Medienfinanzierung via Bundessteuer wäre die Abgeltung des Bundes an die Kantone für die Inkassoleistung. Damit flösse ein Teil der für die Medien bestimmten Mittel zurück an die Kantone. Zudem erforderte die Erhebung einer Mediensteuer eine Verfassungsänderung, die das Volk absegnen müsste.
Damit bliebe noch der Weg, eine einkommensabhängige Abgabe über ein zentrales Inkasso à la Billag oder Serafe einzuziehen. Damit würde der Verwaltungsaufwand gegenüber einer allgemeinen Abgabe, wo jeder Haushalt ein identische Rechnung über 365 kriegt, immens steigen mit individuell festzulegenden Beiträgen pro steuerpflichtiger Person.
Wie man es dreht und wendet, am Ende bleibt das Dilemma: Entweder ist das Inkasso schlank und die Abgabe ungerecht oder das Inkasso wird aufgebläht für eine gerechtere Lösung. Der Grundsatz einer effizienten Verwendung, der von der Allgemeinheit bereitgestellten Mittel für die Medienproduktion, gebietet ganz klar einen aufs Minimum reduzierten administrativen Aufwand. Daher schneidet die beschlossene und bald in Kraft tretende Haushaltsabgabe unter dem Strich besser ab als eine Mediensteuer. Den Betrag von anfänglich 365 Franken pro Jahr will der Bundesrat weiter senken bis mindestens auf 300 Franken. Zudem besteht vorläufig noch ein Opting-out für Nicht-Seherinnen und -Hörer. Massnahmen zur sozialen Abfederung innerhalb des bestehenden Systems gilt es gerade mit Blick auf das berechtigte Anliegen einer Belastung nach «wirtschaftlicher Leistungskraft», auf jeden Fall zu prüfen und umzusetzen wo möglich und zweckmässig.