DOSSIER mit 417 Beiträgen

Medienpolitik

Ein neuer Verfassungsartikel für die grossen Fragen der Medienzukunft

Nach der «No Billag»-Abstimmung kündigten Medienmacher Hansi Voigt, SP-Grossrat Jon Pult und Digital-Unternehmer Moritz Zumbühl eine Volksinitiative für Medienvielfalt an. Die drei wollen den Artikel 93 der Bundesverfassung neu formulieren. Worum es dabei geht, erklärt Zumbühl im Interview mit Nina Fargahi vom Medienmagazin Edito. Es handele sich dabei um einen «Diskussionsvorschlag und keine fertige Initiative», ordnet Zumbühl das Vorhaben ein. Jetzt müssten endlich die richtigen Fragen gestellt werden zur Medienzukunft. Und es geht um die grossen Fragen: Netzneutralität, Urheberrecht, Algorithmus-Transparenz. Am kommenden Sonntag will das Trio an einer öffentlichen Veranstaltung entscheiden, wie es weitergeht und bestenfalls ein «Organisationsteam» aufbauen, das dann wohl die Vorbereitungsarbeiten für eine Volksinitiative an die Hand nimmt.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Eine verpasste Chance

Mit Blick auf die Digitalisierung ist das vorgeschlagene Gesetz aber trotzdem viel zu zögerlich. Während vor einem Monat in der NZZ noch zu lesen war, dass neue journalistische Onlineprojekte gefördert werden sollen, ist nun aus Rücksichtnahme auf die Verleger nur von Angeboten die Rede, welche «im Wesentlichen mit Audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen erbracht werden».

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Eckpfeiler einer künftigen Medienordnung

Nach langer Vorbereitungszeit hat der Bundesrat heute den Entwurf zu einem Gesetz über elektronische Medien vorgelegt, das dereinst das geltende Radio- und Fernsehgesetz ablösen soll. Rainer Stadler von der NZZ hat das Dokument gelesen und die wichtigsten Punkte herausgearbeitet. Es gibt zwei Hauptpfeiler, ein alter und ein neuer. So soll weiterhin die SRG den Löwenanteil der öffentlichen Mittel erhalten. Sechs Prozent der neuen Haushaltsabgabe sind für andere elektronische und digitale Medien vorgesehen. Das ist nur unwesentlich mehr als heute lokale Radio- und TV-Veranstalter erhalten. Die gewichtigste Neuerung betrifft die geplante Schaffung einer Medienkommission als Aufsichtsorgan über die öffentlichen Medien. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung. Bis am 15. Oktober können sich interessierte und betroffene Akteure artikulieren.