DOSSIER mit 609 Beiträgen

Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

«No Billag» ist zu digital und radikal

Geht es nach den No-Billag-Initianten soll es so viel Radio und Fernsehen geben, wie der Markt trägt. Und es soll das produziert werden, was der Markt nachfragt. Pascal Hollenstein, publizistischer Leiter, erklärt im Leitartikel wieso die Initative inhaltlich über das Ziel hinaus schiesst.

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«No Billag» hat viel erreicht

Der Abstimmungstermin rückt näher. Am 4. März entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren», kurz «No Billag». Der Leitartikel dazu von AZ-Chefredaktor Patrik Müller.

Der lang gesuchte Plan B der SRG ist aufgetaucht

Dies eine Schlagzeile, die wir in der Diskussion um NoBillag schon lange hofften zu lesen und auf die wir wahrscheinlich vergebens warten. Die SRG-Führung wird keinen Plan B vorlegen, sie setzt alles auf eine Karte. Diesmal mit grosser Wahrscheinlichkeit nochmals mit Erfolg, zum Preis, dass die nächste Initiative zur Beschränkung der SRG-Mittel wohl umso mehr Weiterlesen …

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