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Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

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«Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine der grossen zivilisatorischen Errungenschaften.»

Armin Wolf ist am österreichischen Fernsehen eine Institution. Als Moderator der Nachrichtensendung «Zeit im Bild 2» kennt man ihn vor allem wegen seiner konfrontativ geführten Interviews mit Politikern. Im Gespräch mit den Tages-Anzeiger-Redaktoren Philipp Loser und Alan Cassidy plädiert Wolf für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und äussert sich auch zur geplanten Gebührenabschaffung in der Schweiz. Ein mögliches Ja zur «No Billag»-Initiative kommentiert das ORF-Aushängeschild so: «Wenn eine superzivilisierte Demokratie wie die Schweiz den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschafft, wäre das ein tragisches Signal.»

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