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Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

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Der Begriff des medialen Service public und was er (nicht) zu leisten hat, wird in letzter Zeit heiss diskutiert. Die SRG Zürich Schaffhausen ging nun in die Offensive und lud zu einem Anlass ein, bei dem Mitglieder und interessierte Öffentlichkeit gleich selbst die Klingen kreuzten. Als Übung auf die kommenden Debatten.

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Medienexperte: «Die SRG ist ein Fremdkörper»

Die Medien in der Schweiz leben von der Werbung. Die Online-Angebote, die privaten Radios, das private Fernsehen und zu einem Viertel sogar der Service public der SRG. Die Frage ist nur, wie lange das noch gut geht. Angesehene Fachleute wie der Medien- und Werbungsexperte Ueli Custer haben da ihre Zweifel.