DOSSIER mit 609 Beiträgen

Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ralph Wicki – Der Mann der späten Stunde

Seit 18 Monaten sitzt er von Montag bis Donnerstag ab 22 Uhr am Mikrofon und hört zu. Ralph Wicki führt im «Nachtclub» von Radio SRF 1 250’000 Zuhörer durch die Schweizer Seelenlandschaft. Reporter Michael Perricone war auf dieser verblüffenden Reise dabei.

Ad Content

Mehr Einfluss für die Basismitglieder der SRG

Neu sollen auch Basismitglieder das Recht und die Möglichkeit haben, Prüfungsanträge zu den Programmkonzepten von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) vorschlagen zu können. Diese Statutenänderung beschloss der Regionalrat an seiner Sitzung vom 7. September.

Ad Content