DOSSIER mit 65 Beiträgen

Urheberrecht

Leistungsschutzurecht: Ausser Spesen nichts gewesen

Die deutschen Verlage haben sich viel davon versprochen. Sie sahen im Leistungsschutzrecht einen wirksamen Hebel gegen die Übermacht von Google im Netz. Der Suchgigant und andere Aggregatoren, die selbst keine Inhalte produzieren, diese aber weiter vermitteln, sollen dafür zahlen. Wie nun die Bundestagsabgeordnete Tabea Rössner (Grüne) in ihrem Blog zeigt, schauten für die Verlage im letzten Jahr gerade mal 30’000 Euro aus dem Leistungsschutzrecht heraus. Gleichzeitig wachsen die Kosten für die Rechtsdurchsetzung des umstrittenen Gesetzes. Dafür haben die Verlage bisher mehr als 2,2 Millionen Euro ausgegeben. Ein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Oder: ausser Spesen nichts gewesen.

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Plagiator Dylan: War es Wurstigkeit oder Genialität?

Die Posse um die Entgegennahme des Nobelpreises durch Bob Dylan ist um ein skurriles Kapitel reicher. Der Musiker und Lyriker soll seine Preisrede nur in Teilen selbst verfasst und den Rest aus zweitklassiger Textquelle abgeschrieben haben. Hat er oder hat er nicht? Hat der Literaturnobelpreisträger Bob Dylan abgeschrieben oder nicht? Die amerikanische Journalistin Andrea Spitzer Weiterlesen …

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Linkfreiheit – Worum es dabei geht

In einem aktuellen Urteil schränkt der Europäische Gerichtshof die Linkfreiheit ein. Das Verlinken auf online zugängliche Inhalte könne bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Diese Sicht der Dinge ist nicht ganz unproblematisch – meint unser Kolumnist Christoph Kappes. Denn die Kultur des Verlinkens ist essenzieller Teil unserer Art, Wissen zu organisieren.

Marokko verbietet Zeitunglesen in der Öffentlichkeit

Das gebührenfreie Lesen periodischer Printmedien soll in Marokko illegal werden. Damit wird ein Wunsch der Verleger erfüllt. Außerdem sind Verhandlungen mit Facebook und Google geplant, was marokkanischen Webseiten zu mehr Werbeeinnahmen verhelfen soll.

Warum die Swisscom zurecht gebüsst wird

Wer alle Fussball- und Eishockeyspiele einer Saison live sehen will, braucht einen TV-Anschluss bei Swisscom-Anschluss. Während der Swisscom-Kunde den Match schaut, guckt der UPC-Kunde trotz Teleclub-Abo in die Röhre. Klingt kompliziert? Ist es auch. Und illegal, findet die Eidgenössische Wettbewerbskommission. Die Weko hat einen kräftigen Bodycheck ausgeteilt: 71,8 Millionen Franken Busse muss die Swisscom zahlen.

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Vom Stadion in die Stube

Swisscom ist mit exklusiven Sportübertragungen ins Visier der Wettbewerbshüter geraten. Der Fall rückt die Schweizer Sportverbände in ein schiefes Licht und zeigt den Wandel in der Telekombranche auf.

Urheberrecht: Bibliotheken dürfen Artikel versenden

Bibliotheken dürfen auf Bestellung Zeitschriftenartikel kopieren oder scannen und verschicken. Das sagt das Bundesgericht und beurteilt die Tätigkeit des Dokumentenlieferdienst der ETH als zulässig.