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Medienrecht

Die «Blick»-Berichterstattung hat juristische Folgen

Die Boulevardzeitung outete am Mittwoch auf der Frontseite einen prominenten Schweizer, dessen Sohn an den G20-Krawallen in Hamburg beteiligt gewesen sein soll. Nun liegt dem Blatt eine Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vor. Die Passagen wurden angepasst.

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